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Monitoring des Identitätsmanagements in Zusammenspiel mit EU-Informationssystemen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung einer Software-Bibliothek, die explorative Datenanalyse-Techniken aus dem Gebiet des Process Minings am Beispiel der Logdaten nach BSI TR-03156 anbietet. Dazu gehört das Filtern der Daten, die visuelle Darstellung des Prozessablaufs, die Entdeckung von Prozessmodellen sowie die Konformitätsprüfung zwischen Modell und Daten. Neben den fachlichen Komponenten sind technische Anforderungen der bestehenden BSI Datenqualitätsinstanzsysteme (DQI) einzuhalten, um eine spätere Integration in die Data-Warehouse-Infrastruktur des Auftraggebers (AG) sicherzustellen. Der Auftragnehmer (AN) entwickelt für den AG eine Software-Bibliothek, in der Algorithmen aus dem Process Mining implementiert werden, welche auf aufbereiteten Daten angewendet werden. Diese aufbereiteten Daten basieren auf den Fachlogdaten gemäß BSI TR-03156 und sind ggf. mit zusätzlichen Daten aus anderen Datenquellen angereichert. Sie werden vom AG zur Verfügung gestellt. Aus diesen Daten müssen die implementierten Algorithmen die Berechnung und Darstellung von Prozessgraphen, -modellen und Konformitätsprüfungen ermöglichen. Ergänzend zur Software-Bibliothek wird ein technischer Durchstich in R Shiny durchgeführt. Neben der Codebasis wird vom AN ein Dokumentationsdokument zur Bibliothek und Shiny Anwendung ausgearbeitet und entsprechende Tests erstellt sowie durchgeführt. Damit setzt sich der Auftragsgegenstand aus einer Software-Bibliothek, einem technischen Durchstich, einer Dokumentation und Tests zusammen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Entwicklung einer Software-Bibliothek für Process Mining auf Basis von BSI TR-03156 Logdaten, inklusive Datenanalyse, Prozessmodellierung und Konformitätsprüfung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind der genaue Leistungsumfang, die technischen Details sowie die funktionalen Anforderungen der zu erbringenden Leistungen aufgrund der aufeinander aufbauenden Arbeitspakete nicht abschließend bestimmbar. Darüber hinaus müssen die Leistungen an die spezifischen Gegebenheiten des Auftraggebers angepasst werden. Ein Verhandlungsverfahren ermöglicht es, Angebote präzise an die Projekt- und Systemumgebung anzupassen bzw. über konkrete Einzelheiten zu diskutieren und zu verhandeln. Außerdem erfordern die Leistungen einerseits durch den einzigartigen Charakter des Anwendungsgebiets im Grenzkontrollbereichs sowie andererseits aufgrund des jungen und sich dynamisch weiterentwickelnden Technologiefeldes des Process Minings innovative Lösungsansätze, die in einem offenen Verfahren nur eingeschränkt vergleichbar wären. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens sachgerecht. Zudem wurde das Vorgängerprojekt aufgrund einer falschen Einschätzung der Bieter bzgl. des Umfangs des Projekts, die zu überhöhten Angeboten führten, aufgehoben. Durch ein Verhandlungsverfahren hätte dieses Missverständnis geklärt und die Angebote angepasst werden können, so dass ein Zuschlag hätte erteilt werden können.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
siehe Kapitel 7.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
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Preis nach Wichtigkeit
siehe Kapitel 7.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Referenzen 3. Referenzen: Projekte im Process Mining 4. Technische Ausrüstung 5. Testmanagement Details siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 6.2.1.3
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 21.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.632 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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