Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis; Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 1 im offenen Verfahren.
Landkreis Ludwigsburg — Rems-Murr-Kreis
Beschreibung
Die Landkreise beabsichtigen als Aufgabenträger und zuständige Behörden nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 443, 451, 456, 456A und 457. Es gibt zwei Fahrplanzustände (vgl. Ergänzendes Dokument). Fahrplanzustand 1 umfasst den Zeitraum ab Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.2029; Fahrplanzustand 2 den Zeitraum ab 01.01.2030 bis zum Ende der Laufzeit. Die Linie 451 ist nur im Fahrplanzustand 2 (ab 01.01.2030) zu erbringen. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand im Fahrplanzustand 1 auf 777.376 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr und auf 859.342 Nutzwagen-Kilometer im Fahrplanzustand 2. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Die Landkreise behalten sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen den Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Landkreise Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
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