Vorinformation Verkehr & Logistik

Personenbeförderungsleistungen in dem Linienbündel 4 des ZNAS

Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS)

Beschreibung

A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a II S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 IV S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit gemäß Abschnitt 5.1.3 innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 VI S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung ist der 01.09.2028 für die Linien 448 und 449 bzw. am 01.11.2028 für die Linie 447. Betriebsende aller Linien ist voraussichtlich am 31.08.2038. B) Vergabe als Gesamtleistung Die zuständige Behörde beabsichtigt eine Vergabe der Verkehrsleistungen in Abschnitt 2.1 als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG. C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche Genehmigungserteilung Gem. § 8a II S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a II S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.znas.de/ausschreibungen/vorabinformationen/ Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 IIa PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 IIa PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zu

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Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 4 als Gesamtleistung.
  • Betriebsaufnahme ab 01.09.2028 bzw. 01.11.2028, voraussichtliches Ende 31.08.2038.
  • Eigenwirtschaftliche Anträge müssen innerhalb einer 3-Monats-Frist gestellt werden und spezifische Anforderungen erfüllen.
  • Die Anforderungen an Fahrplan, Entgelt und Standards sind im ergänzenden Dokument detailliert.
  • Unternehmen müssen die wirtschaftlichen Chancen und Risiken für die gesamte Laufzeit abschätzen und Rückstellungen für unvorhergesehene Umstände bilden.

Der Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach (ZNAS) beabsichtigt die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 4 als Gesamtleistung.

Die Betriebsaufnahme ist für September und November 2028 geplant, mit einem voraussichtlichen Ende im August 2038. Unternehmen müssen eigenwirtschaftliche Anträge gemäß PBefG stellen und dabei spezifische Anforderungen an Fahrplan, Entgelt und Standards erfüllen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Verfahrensart Wettbewerbliches Auswahlverfahren
Schwierigkeit Hoch KI
Veröffentlicht 22.04.2026
CPV-Code 60112000
Transportdienste (Was ist das?)

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Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

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Methodik & Datenbasis

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Quelle: TED EU · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: