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Grüne Hauptstadt Europas Heilbronn 2027
Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Leadagentur für Konzeption und Umsetzung einer ganzheitlichen Kommunikations- und Stadtrauminszenierung "heilbronn.now
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Marketing- und Kommunikationsstrategie für das Grüne Hauptstadt Jahr 2027 in Heilbronn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Marketing- und Kommunikationsstrategie, die das Grüne Hauptstadt Jahr 2027 emotional auflädt und regional, aber auch national und europaweit sichtbar macht. Ziel ist eine konsistente, über alle Kanäle und Formate hinweg wirksame Gesamtkommunikation, die die Marke klar positioniert, erlebbar macht und eine hohe Wiedererkennbarkeit sicherstellt.“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Die nachfolgend genannten Kriterien beziehen sich auf die Eignungsbewertung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird mit max. je 5 Punkten bewertet, anschließend mit 80 % gewichtet. Die Bewertung der fachlichen Qualifikation der Beschäftigten wird mit max. 4 Punkten bewertet, anschließend mit 20% gewichtet. 100 %Qualität
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird mit max. je 5 Punkten bewertet, anschließend mit 80 % gewichtet. - vollumfänglich erfüllt = 5 Punkte - in großen Teilen erfüllt = 4 Punkte - mittelmäßig erfüllt = 3 Punkte - wenig erfüllt = 1 Punkt - nicht erfüllt = 0 Punkte Die Bewertung der fachlichen Qualifikation der Beschäftigten wird mit max. 4 Punkten bewertet, anschließend mit 20% gewichtet: - mind. 5 Pers. Vollzeit - 1 Punkt - ein einheitlicher Ansprechpartner zugesichert - 1 Punkt - Stellvertreter wird zugesichert - 1 Punkt - interdisziplinäres Team sichergestellt - 1 Punkt Ein Unternehmensprofil ist nachrichtlich vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Bezug zu Russland
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 oder Ziff. 2.2.5 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Abschlusses der Leistung an. Mindestanforderung: mindestens drei Leistungen Mindestanforderung an Qualität und Quantität: die Referenzprojekte entsprechen quantitativ dem Umfang und qualitativ den Anforderungen an diese Aufgabe als Leadagentur für Konzeption und Umsetzung einer ganzheitlichen Kommunikations- und Stadtrauminszenierung "heilbronn.now".
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Eignungsanforderung
Die Beschäftigten der Agentur entsprechen hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation/Funktion und der Anzahl der Beschäftigten der Aufgabe als Leadagentur, die die kommunikative, visuelle und räumliche Ausgestaltung des Titeljahres verantwortet und eine konsistente Gesamtwirkung über alle Kanäle, Formate und Veranstaltungen hinweg sicherstellt - siehe Unterlagen für Teilnahmewettbewerb.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 23.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 19.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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