Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Kultur & Veranstaltungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Forum der Migration

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke · Hamburg · Hamburg

Neue Ausschreibungen in „Kultur & Veranstaltungen" — jede Woche per Email

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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Behörde für Kultur und Medien über Strategie-, Konzept-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für eine Prozesssteuerung für das Projekt „Forum der Migration“.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Kultur & Veranstaltungen

Die Freie und Hansestadt Hamburg vergibt Strategie-, Konzept-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für die Prozesssteuerung des Projekts 'Forum der Migration' mit einem geschätzten Wert von 1.050.000 EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Forum der Migration
  • Preis 60 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %
    Qualität

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Es sind 3 Referenzprojekte die innerhalb der letzten sechs Jahre (Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) erbracht wurden, und nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.050.000 €

    2 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 217.330 €
Median 545.000 €
Oberes Quartil 1.344.510 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

BVC Behörde für Finanzen und Bezirke · Hamburg

ausschreibungen@fb.hamburg.de
+49 4042823

1.050.000 €
Geschätzter Wert
ca. 162 % über Branchen-Median (?)

Vergabenummer FB 2025002151
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 24.04.2026
CPV-Code 92000000
Freizeit und Kultur (Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Frist für Rückfragen 18.05.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 4.7

Historischer Durchschnitt aus 3.731 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Kultur & Veranstaltungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.036 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
KMU-Bieteranteil 71%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers BVC Behörde für Finanzen und Bezirke. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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