A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 2 Fachkräfte mit dem Arbeitsschwerpunkt Projektsteuerung für infrastrukturelle Baumaßnahmen. ///
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B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags. Mindestanforderung: Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams. ///
C) Nachweis von erbrachten vergleichbaren Leistungen. Die Bewertung setzt sich aus 3 vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 10 Jahren, bei denen das Genehmigungsverfahren begonnen ist, die mit folgenden Kriterien bewertet werden:
Projektsteuerungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit 5%;
Projektsteuerungsleistungen für ein Infrastrukturprojekt mit 5%;
Projektsteuerungsleistungen für Baumaßnahmen mit 5%;
Projektsteuerungsleistungen für Baumaßnahmen, speziell Tiefbaumaßnahmen mit 5%;
Projektsteuerungsleistungen für Baumaßnahmen, speziell Tiefbaumaßnahmen, im innerstädtischen Bereich mit 10%;
Projektsteuerungsleistungen für Baumaßnahmen am / im Gewässer mit 15%;
Projektsteuerungsleistungen für Baumaßnahmen in der Ortslage mit dem Ziel einen Hochwasserschutz zu erreichen mit 15%;
Projektsteuerungsleistungen Koordination mit 5%;
Projektsteuerungsleistungen Kostensteuerung und Kostenkontrolle mit 5%;
Mitwirkung bei einer über die AHO Grundleistungen hinausgehenden Öffentlichkeitsbeteiligung mit 10%;
Projektsteuerungsleistungen in einem Projekt zur Erreichung der Planfeststellung (oder mit den Anforderungen einer Planfeststellung vergleichbarem Rechtsverfahren) mit 5%;
Wurde die Planfeststellung / die Genehmigung erreicht mit 5%;
Aktualität (Datum der Fertigstellung der Leistung) Hier: Beginn des Genehmigungsverfahrens " mit 10%.
Aus der berechneten Wertung wird eine Reihenfolge ermittelt, welche Grundlage für die Entscheidung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist. Die detaillierte Berechnung kann dem Prüf- und Berechnungsbogen entnommen werden. ///
D) Mindestpunktzahl in der Bewertung vergleichbarer Leistungen. Mindestanforderung: Aus den bewerteten Referenzen (siehe C) wird entsprechend der vorgegebenen Gewichtung die Gesamtbewertung errechnet. Hier muss ein Bewerber mindestens 30 von 100 möglichen Punkten erreichen.
F) Es wird gefordert, dass für die Bearbeitung ein Qualitätsmanagementsystem, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015) vorhanden ist und eingesetzt wird. Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.