KETA-Modernisierung KE17: Baubegleitendes Claim-Management (K-19/1419)
KI Gesucht wird ein Dienstleister für baubegleitendes Claim-Management im Rahmen der KETA-Modernisierung KE17.
Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Inf
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Vorgehen zur Erreichung der Planfeststellung Zur Bewertung werden folgende Punkte herangezogen: Erfahrung der vorgesehenen Hauptbearbeiter mit vergleichbaren Projekten (Infrastruktur, insbesondere des Hochwasserschutzes, mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Planfeststellung). Herangehensweise an die Bearbeitung der LPH3–LPH4, mit Ideen zum Projekt wie dies, in diesem speziellen Fall, speziell umgesetzt werden könnte. Vorgesehener Umgang mit Beteiligten und Schnittstellen, mit der Herangehensweise und dem Konfliktmanagement zur notwenigen Abstimmung mit allen Beteiligten (wie z.B. Freianlagenplanung, Behörden, Naturschutz, Öffentlichkeit).
Projektorganisation, inklusive Projektleitung Zur Bewertung werden folgende Punkte herangezogen: Wie ist die Aufstellung des Projektteams und die Verteilung der verschiedenen Aufgabe im Projekt vorgesehen. Erfahrung der vorgesehenen Projektleitung aus vergleichbaren Projekten (Infrastruktur, insbesondere des Hochwasserschutzes, mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Planfeststellung). Welche Rollen wird die Projektleitung im Prozess einnehmen. Wie wir die Verfügbarkeit und die Redundanz der Projektleitung gewährleistet. Wie ist die Herangehensweise an die Einarbeitung ins neue / laufende Projekt angedacht? Wie ist die Herangehensweise an die folgenden Themen angedacht: Qualitäts- / Termin- / Kostenmanagement; Änderungsmanagement; Risikomanagement; Steuerungs- und Kommunikationsstruktur. Welche Instrumente und Methoden werden dazu vorgesehen.
Preiskriterium
Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Bewertung werden folgende Punkte herangezogen: Erfahrung der vorgesehenen Hauptbearbeiter mit vergleichbaren Projekten (Infrastruktur, insbesondere Hochwasserschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Planfeststellung). Herangehensweise an die Planung von Veranstaltungen im Rahmen der (allgemeinen) Öffentlichkeitsbeteiligung, speziell auch die Öffentlichkeitsbeteiligung vor Beginn / im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.
Bewertung Allgemeiner Eindruck Zur Bewertung werden folgende Punkte herangezogen: Allgemeinverständliche Ausdrucksweise. Qualität der Präsentation, insbesondere auch im passenden Verhältnis von Inhalt und Zeit. Gesprächsführung als Dialog oder als Monolog. Wurden die Anforderungen und Wünsche des AG an die schriftlichen Unterlagen, die Präsentation und die Präsenz der wesentlichen Bearbeiter in der Bieterverhandlung erfüllt. Auftreten als Team.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 02.01.2026: „... 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). /// 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). /// 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. /// 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. /// 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 135 Tage nach Fristende
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KI Gesucht wird ein Dienstleister für baubegleitendes Claim-Management im Rahmen der KETA-Modernisierung KE17.
KI Vergeben werden Projektsteuerungsleistungen für den Neubau einer Mensa inklusive einer Interim-Mensa.
KI Gesucht wird ein Projektsteurer für das Naturtheater Reutlingen zur Steuerung eines Kulturbauprojekts (geschätzte Gesamtkosten 7,519 Mio.
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