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Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Bauoberleitung, Bauüberwachungen
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin · Berlin · Oberste Landesbehörde
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Beschreibung
Bauoberleitung, Bauüberwachung und weitere besondere Leistungen (Archäologische Baubegleitung, Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Bauoberleitung und Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken.
- Zusätzliche Leistungen umfassen archäologische Baubegleitung und SiGeKo-Leistungen.
- Der CPV-Code 71300000 deutet auf Ingenieurleistungen hin, die hier im Kontext von Bauprojekten erbracht werden.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren des Landes Berlin.
Gesucht wird die Bauoberleitung und Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Nur Preis gemäß der Wertungssumme, die gebildet wird aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung (netto) gemäß § 7 Nummer 7.3 und 7.6 des Vertrages und + den 5,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.1, + den 4,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.2, + den 3,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.3, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.4, + den 1,0-fachen Angebotsbetrag nach Nummer 2.E.1.2.1.5.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000,- Euro, für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung des Unternehmens: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Referenz B: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz C: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauoberleitung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz D: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz E: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen der stellvertretenden Bauüberwachung: Als vergleichbar gewertet werden maximal zwei Referenzprojekte, die die nachfolgenden Anforderungen jeweils erfüllen: a) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke zur Überführung einer Straßenverkehrsanlage (Kfz-Verkehr mit Gehwegen) über einen anderen Verkehrsweg (Straße, Bahnanlage oder Wasserstraße) mit einer Stützweite von ≥ 10 m, b) Brückenneubau einer Stahl- oder Stahlverbundbrücke mit Baukosten netto in Höhe von ≥ 5 Mio. €, c) unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber und d) erbracht im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Die Anforderungen nach a) und b) können über maximal zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach c) und d) bei alle Referenzprojekten erfüllt sein. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Zu § 44 VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Zu § 44 (1) VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag gemäß Nr. 8.6 namentlich genannte Person (verantwortlicher Archäologe) über folgenden Nachweis verfügen: Nachweis des Studienabschlusses. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 05.05.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 05.05.2026 Unter 5.1.12 der Bekanntmachung wurden die Fristen für den Eingang der Angebote sowie die Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung geändert. aktuell
- Frist 24.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IGS INGENIEURE GmbH & Co. KGZuschlagswert 209.612 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.491 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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