Offenes Verfahren IT & Digitalisierung Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe
Geändert: Ergänzende Informationen

Durchführung von Sicherheitsanalysen und Evaluierungen an Produkten und Services sowie an Standards und Test-spezifikationen aus den Bereichen Consumer und Public IoT (PraCyS)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

Angebote bis 15.06.2026, 12:00 Uhr (noch 5 Tage)

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Beschreibung

Mit diesem Rahmenvertrag sollen Aufgaben als Dienstleistung zur Gestaltung der Cybersicherheit in den Bereichen Consumer IoT und Public IoT sowie E-Mail-Diensten und allgemein dem digitalen Verbraucherschutz übernommen werden. Explizit ausgenommen sind hierbei regulierte IoT-Produkte aus dem Energiesektor (wie Mess- und Steuerungseinrichtungen gemäß MsbG und EnWG), Energiewendeanlagen (wie PV-Wechselrichter, Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher), regulierte IoT-Produkte aus dem Gesundheitswesen und der Telematik-Infrastruktur, dem Bereich intelligenter Transportsysteme sowie industrieller Anwendungen. Die Ergebnisse dienen zur Verbesserung der Vollständigkeit, Testbarkeit und Anwendbarkeit von neuen Standards, die z.B. im Rahmen des CRA Anwendung finden werden. Überdies sollen Handlungsempfehlungen und Demonstratoren für die Cybersicherheitsprävention entwickelt werden mit dem Ziel, die Cyberresilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Für unsere Standardisierungsarbeiten sind praxisorientierte Erkenntnisse von hoher Bedeutung. Hierfür müssen Schwachstellen von Produkten analysiert und bewertet, Standards und Testspezifikation anhand von konkreten Produkten auf deren Praxistauglichkeit evaluiert (Proof of Concept, PoC) und neue Technologien (z.B. Sicherheitsprotokolle) auf deren Anwendbarkeit untersucht werden, bevor diese in Standards eingebracht werden können. Bei Bekanntwerden von Schwachstellen in Produkten und Services aus den o. g. Bereichen werden bei Bedarf Ersteinschätzungen durchgeführt, Handlungsempfehlungen und begleitet Prozesse erstellt, die zur Schließung der Schwachstelle beitragen wie bspw. den CVD-Prozess. Abhängig von der Kritikalität und den Spezifika der vorliegenden Schwachstelle kann zu einer fachspezifischen Einschätzung z.B. ein praktisches Nachstellen der Schwachstelle oder eine Betroffenheitsprüfung erforderlich sein. Erkenntnisse aus der Entwicklung und Pflege der Standards, sowie Studien und Sicherheitsanalysen s

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein Dienstleister für Sicherheitsanalysen und Evaluierungen im Bereich Consumer und Public IoT sowie E-Mail-Dienste.

Der Rahmenvertrag umfasst die Verbesserung von Standards, die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Demonstratoren zur Stärkung der Cyberresilienz. Wesentlich sind praxisorientierte Erkenntnisse, Schwachstellenanalysen, Proof of Concepts und die Untersuchung neuer Technologien, bevor diese in Standards einfließen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen in Projekten mit einer erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr und einem erbrachten Umfang von mindestens 250 Personentagen. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Geleistete Personentage, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Mindestanforderungen: Reichen Sie mindestens zwei Referenzen zu dem Themenfeld „Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen und Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen“ ein. Der Schwerpunkt der Beauftragung lag auf der Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird die Entwicklung von Methoden zur Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen nachgewiesen. Mit mindestens einem Referenzprojekt wird die Durchführung von Sicherheitsanalysen oder Konformitätsprüfungen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung nachgewiesen. Dies umfasst insbesondere Blackbox-, Greybox- oder Whitebox-Tests mit Bezug auf Datenübertragung, Software, Firmware und / oder Binary.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzen: Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheitsstandardisierung. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert des Auftrages, • Geleistete Personentage, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). • Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Mindestanforderung: Reichen Sie mindestens eine Referenz zu dem Themenfeld „Mitarbeit in der IT-Sicherheitsstandardisierung“ ein. Über die Referenz, wie bspw. im Zusammenhang eines Projektes, müssen Erfahrungen in der Mitarbeit in der Standardisierung im Bereich IT-Sicherheit zur Erstellung von Standards und Testspezifikationen in nationalen oder internationalen Gremien in Bezug zur gegenständlichen Leistung nachgewiesen werden. Beispiele hierfür kann die Standardentwicklung für Produkte der hier ausgeschriebenen Leistung sein: speziell in den Bereichen der Radio Equipment Directive (RED) – hervorgegangene Standards sind die EN 18031-1, EN 18032-2, EN 18032-3, Technischen Richtlinien des BSI wie BSI TR 03148, der ETSI EN 303 645 und ETSI TS 103 928 sowie ihrer hervorgegangenen Verticals bspw. ETSI TS 103 848 und ETSI TS 103 701 und auch von zukünftigen Standards, z.B. durch Umsetzung des CRA.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Beschäftigtenanzahl Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe muss die Mindestanzahl erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem BSI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das BSI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Anzahl pro Geschäftsjahr muss mindestens fünf Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten betragen.

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieser Rahmenvereinbarung im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Ergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei der Rahmenvereinbarung eingesetzte Personal. Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller einer der zu untersuchenden Produktgruppen oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor. Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11 Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.651 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.116.657 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn

vergabestelle@bsi.bund.de
000

Stammdaten
Angebotsfrist 15.06.2026, 12:00 Uhr (noch 5 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 29.04.2026
  2. Angebotsfrist 15.06.2026
  3. Wertung ca. 16.06.2026

Schätzungen basieren auf 3292 vergleichbaren Vergaben in IT & Digitalisierung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 22562
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 29.04.2026
CPV-Codes (3) 72000000 · IT-Dienstleistungen
72820000 · IT-Dienstleistungen
72254100 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 48 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 20.05.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.790 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.860 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →