Frist abgelaufen Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Ergänzende Informationen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Liegenschaftsangelegenheiten der Kreispolizeibehörden sowie das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg · Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu zwei Auftragnehmern zur Unterstützung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden in NRW in baufachlichen Belangen für die angemieteten bzw. neu anzumietenden Liegenschaften. Dabei benötigen die Kreispolizeibehörden baufachliche Unterstützung und Beratung im Wesentlichen in folgenden Themengebieten: 1. Allgemeine Unterstützungs- und Beratungsleistungen, 2. Fachliche Unterstützung der KPBen bei der nutzerseitigen Bausollbestimmung, 3. Bei der Anmietung von Neubauten/ wesentlich umzubauenden Bestandsgebäuden: Vorbereitung und Begleitung nationaler Ausschreibungsverfahren für Anmietungen bis zu einem Schwellenwert von 5,448 Mio. Euro, 4. Begleitung und Beratung der KPBen in der Realisierungsphase bis zur Übergabe des Mietgegenstandes.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für Liegenschaftsangelegenheiten der Polizei NRW.
  • Geschätzter Bedarf von ca. 41.600 Beraterstunden, maximal 52.000 Beraterstunden.
  • Offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
  • Auftraggeber ist das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW.

Es wird eine Rahmenvereinbarung für Liegenschaftsangelegenheiten der Kreispolizeibehörden und des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW gesucht.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 14.902 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 310.863 €
Oberes Quartil 811.654 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg

Stammdaten
Angebotsfrist 02.07.2025, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer ZA 4.2/1001724554/Kie
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 09.05.2025
CPV-Codes (2) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Duisburg, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 96 Tage
Frist für Rückfragen 03.06.2025
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 250.034 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.358 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →