Zertifikate
wasserdicht und staubfest (IP67 zertifiziert)
Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 1.5. DezBeschaffung · Köln · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde
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Bluetoothlautsprecher mit Branding 9200 Stück Material: Kunststoff Farbe: Schwarz oder Olivgrün Bedruckbare Fläche: min. zweifarbig mit Werbedruck/Slogan Design: Layout ggf. nach Auftragserteilung Beschreibung: (Mini-)Lautsprecher kompakt und leicht wasserdicht und staubfest (IP67 zertifiziert) Akkulaufzeit mind. 5 Std. Klang: rein, kein Rauschen, Verzerren, Kratzen o.ä. störende Geräusche, die den Klang beeinflussen Format/Maße: mind. 8,8 x 7,5 x 4,1 cm Verpackungseinheit: einzeln/stückweise verpackt 50 Stück als Verpackungseinheit in einer Umverpackung (Karton) Lieferzeit: schnellstmöglich nach Absprache ab Freigabe der Druckskizze/"Echt-Muster" Versand: Versand und Anlieferungsbedingungen der IBRo Versandservice GmbH Lieferanzeige: Die Lieferung ist rechtzeitig anzukündigen per Email an: InfoService@bundeswehr.org Sonstige Bedingungen vor Auftragserteilung Versand eines "Echt-Musters" mit beabsichtigtem Individualbranding Stückzahlgenaue Lieferung ist anzustreben möglichst geringe Mehr-/Minderlieferung von max. +/- 10%Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge Angebotsbindefrist von mind. 3 Monate nach Angebotseingang Lieferanweisung: 1. Lieferanschrift wenn nicht anders angegeben: IBRo Versandservice GmbH Ahornring 1 18184 Roggentin 2. Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr Mittagspause 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr 3. Avisierung Unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), des voraussichtlichen Liefertermins und des Lieferscheins vorab per E-Mail an: lieferavisierung@ibro.de 3a. Rückfragen zur Anlieferung Bei sofortigem Klärungsbedarf können Sie uns per Tel.-Nr. 038204 / 66 250, unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie während unserer Geschäftszeiten umgehend zurück. Geben Sie dazu bitte Ihre Rufnummer und Ihren Dringlichkeitsgrund an. 4. Lieferschein Jeder Sendung ist außer dem Frachtbrief ein Lieferschein beizufügen. Er muss folgende Angaben enthalten: - obige Lieferanschrift - Lieferan
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Büro & Verwaltung
Ausschreibung für 92.000 Stück Bluetooth-Lautsprecher mit Branding für das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
wasserdicht und staubfest (IP67 zertifiziert)
Mit Starter sehen Sie alle extrahierten Zitate dieser Bekanntmachung — nicht nur eine Kategorie.
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