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ÖPNV-Kunden-White-Label-App - 30026319
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Cloudleistungen: die Implementierung, Anpassung, der Betrieb und die Pflege einer Software-as-a-Service-Lösung zur Bereitstellung einer barrierefreien und benutzerfreundlichen App für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als native Anwendung für iOS und Android sowie als Web-Portal (im Folgenden nur als "Mobilitäts-App" bezeichnet).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Folgende Dokumente werden den Bewerbern/Bietern mit der Version 2 der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt: - Anhang_CD-Handbuch Mainzer Mobilität - Anhang_Layoutvorgaben RMV Handyticket - Anhang_Leitfaden ION - Anhang_LHIND_Patris_Import Verkaufsdaten - Anhang_Motics Best Practices - Anhang_Motics Starterguide - Anhang_nettropolis CMS_XML_Schema - Anhang_nettropolis_CMS - Anhang_RMV_28 Felder Matrix Die Anlage "A2_Inhaltsverzeichnis_Ausschreibungsunterlagen_V2" wurde entsprechend angepasst und Änderungen blau markiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung einer White-Label-ÖPNV-Kunden-App als Software-as-a-Service-Lösung.
- Die App soll native für iOS und Android sowie als Web-Portal zur Verfügung stehen.
- Kernfunktionen sind Fahrplanauskunft, Kundeninformation und digitaler Ticketverkauf (inkl. Deutschlandticket und RMV-Sammelkarte).
- Anforderungen umfassen Barrierefreiheit und eine intuitive Kundenführung.
- Die Implementierung, Anpassung, der Betrieb und die Pflege der Software sind Teil des Auftrags.
Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) sucht eine Software-as-a-Service-Lösung für eine ÖPNV-Kunden-App.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen 40 %Qualität
Das Kriterium Fachliche und Nicht-Fachliche Anforderungen ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
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Preis 40 %
Das Kriterium Preis ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert. Das Hauptzuschlagskriterium Preis ergibt sich aus den Teilkriterien "Teilkriterium Angebotspreis" und "Teilkriterium Tagessatz".
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Migrationskonzept 20 %Qualität
Das Kriterium Migrationskonzept ist in der Anlage A1 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
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Eintragung Handelsregister
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter die nachfolgende Eigenerklärungen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Benennung von mindestens drei Referenzprojekten aus den letzten drei Jahren, ausgehend vom Ende der Teilnahmefrist (siehe Anlage A1, Pkt. 2.6), deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt oder vergleichbar großen oder größeren Kommune. Die Referenzen müssen die folgenden Informationen enthalten: • Die ÖPNV-Kunden-Apps oder mobile Anwendungen umfassten die vollständige Entwicklung und Implementierung von Fahrtauskünften, Anbindungen an andere Mobilitätsdienstleistungen inklusive Ticketkauf und Abo-Verwaltung (D-Ticket). • Die Projekte wurden jeweils in enger Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen realisiert und decken den gesamten Prozess von Konzeption über technische Umsetzung bis hin zum produktiven Betrieb ab. • Die App oder mobile Anwendung hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie skalierbar ist (z.B. Verdopplung der Nutzerzahlen + Ticketverkäufe) und ein entsprechendes Lastverhalten zeigt. • Die App oder mobile Anwendung ist seit mindestes 6 Monaten in Betrieb genommen. Für die Darstellung der Referenzen sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten beizufügen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor: - zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. - bei der Feststellung, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen oder ganz aus dem Teilnahmewettbewerb auszuschließen.
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Nachunternehmer-Anteil
Details siehe Feld Zusätzliche Informationen (BT-300).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 64 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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