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Erweiterungsbauten des Betriebshof KSB in Bad Belzig in 14806 Bad Belzig, Los 12 Schließsystem
Landkreis Potsdam-Mittelmark · Bad Belzig · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Lieferung und Montage Schließsystem
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Lieferung und den Einbau eines Schließsystems (System eCliq von AssaAbloy) im Rahmen von Erweiterungsbauten des Betriebshof KSB in Bad Belzig.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung über die Registereintragungen (Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Handelsregister) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Diese beinhalten: -Gewerbeanmeldung -Auszug aus dem Handelsregister -Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Aufgliederung der Einheitspreise (Formular 223-auf Anforderung der Vergabestelle)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Angaben zur Preisermittlung (Formular 221_222)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung Angaben zum Bieter (Nationale Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers, Nationalität des Eigentümers (Formular Eigenerklärung Angaben zum Bieter)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sonderformular Russland-Embargo)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mut dem Angebot sind vorzulegen: Vereinbarung Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (Formular 5.3 EU)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Diese beinhalten: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vereinbarung Mindestanforderungen NU/Verleiher nach dem BbgVergG (Formular 5.4 EU- Auf Anforderung der Vergabestelle)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung zu drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen - Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen zu Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, der mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 06.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 08.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.285 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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