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Neubau EUREGIO Geschäftsstelle" in Gronau: Fachplanungsleistung Tragwerksplanung
Stadt Gronau (Westfalen) · Gronau (Westfalen) · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Fachplanungsleistung Tragwerksplanung § 52 HOAI für den "Neubau EUREGIO Geschäftsstelle" in Gronau
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für einen BIM-Manager für den Neubau eines Büro- und Laborgebäudes für Fraunhofer-Institute in Cottbus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Arbeitsweise und Projektabwicklung / Herangehensweise an das ausgeschriebene Projekt bezogen auf die Tragwerksplanung 40 %Qualität
Das Kriterium wird anhand einer Punkteskala von 0 bis 4 bewertet: klare, projektspezifische Vorgehensweise mit nachvollziehbaren Arbeitsschritten - 4 Punkte überwiegend projektspezifische Darstellung - 3 Punkte teilweise projektspezifisch, teilweise allgemein - 2 Punkte überwiegend allgemeine Bürobeschreibung - 1 Punkt keine projektspezifische Darstellung - 0 Punkte Gefordert wird eine projektspezifische Darstellung anhand der Rahmenbedingungen der Ausschreibung. Allgemeine Bürostandards ohne Projektbezug werden geringer bewertet.
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Honorarforderung 30 %Preis
Honorarrahmen (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten, Zu-/Abschlag, Stundensätze)
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Qualifikation des für das Projekt vorgesehenen Projektteams 30 %Qualität
Insgesamt werden bis zu 4 Punkte vergeben. Unterkriterien und Gewichtung gemäß Zuschlagsmatrix.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur*in oder beratender Ingenieur*in zu tragen oder nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur*in oder beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden (unter Berücksichtigung Formular 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU). ------ Es ist ein Befähigungsnachweis vorzulegen für: - Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in der Tragwerksplanung ------ Für die zu vergebenden Leistungen der Tragwerksplanung ist gemäß § 54 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) die Standsicherheit baulicher Anlagen nachzuweisen. Die Auftragserteilung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die hierfür erforderliche fachliche Qualifikation vorliegt. Insbesondere ist die Berechtigung zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Ein entsprechender Nachweis ist bei Zuschlagserteilung vorzulegen. ------ Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur*in oder beratende*r Ingenieur*in befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur*in oder beratende*r Ingenieur*in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. ------ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Als Nachweis genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie (z.B. Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer in Deutschland oder in einer Ingenieurkammer im Zulassungsgebiet); die Auftraggeberin behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen. ------ Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Erklärung zu Interessen und Beteiligungen - Erklärung Zusammenarbeit mit Anderen - Erklärung Unterauftragsnehmen - Erklärung Mitglieder der Bewerbergemeinschaft - Erklärung Zuverlässigkeit - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis Gesamtumsatz - Nachweis Bürogröße - Befähigungsnachweis - Referenzformblatt - Erklärung Sanktionspaket 5 EU 2. Formblatt Qualifikation
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters über die Absicht zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen über die Versicherungssummen von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden, mindestens zweifach maximiert.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz der vorgesehenen Niederlassung bezogen auf Leistungen der Tragwerksplanung des/der Bewerber*in/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) in Euro, brutto. Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei abgeschlossenen Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird addiert. - über 200.000 Euro - 6 Punkte - über 100.000 Euro - 3 Punkte - bis 100.000 Euro - 0 Punkte
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis einer Referenz für vergleichbare Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 52 mit den folgenden Mindestkriterien: a. Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase in den letzten fünf Jahren (05/2021 bis Bewerbungsfrist) Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein. Ein Referenzobjekt muss zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt die Auftraggeberin nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass Bewerbende mehr als die eine geforderten Mindestreferenz einreichen. Hierbei werden für die Auswahl der Bewerbenden alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. Falls Sie weitere Referenzen als die eine geforderte einreichen, dann füllen Sie bitte die Anlage 10 (Teilnahmeantrag) entsprechend aus. In diesem Fall wird bei der Wertung ein Mittelwert gebildet. Es muss eine passende Referenz eingereicht werden, diese wird bei Erfüllung der Mindestkriterien folgendermaßen bewertet: Kriterium: Vergleichbarkeit zur Bauaufgabe (i.S. HOAI 2021 § 52 Tragwerksplanung) - Baumaßnahme Honorarzone III - 6 Punkte - Baumaßnahme Honorarzone II oder I - 0 Punkte Kriterium: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 6 i.S. HOAI 2021 § 55 - LPH 1 - 0,18 Punkte - LPH 2 - 0,6 Punkte - LPH 3 - 0,9 Punkte - LPH 4 - 1,8 Punkte - LPH 5 - 2,4 Punkte - LPH 6 - 0,12 Punkte Gesamt 6 Punkte Kriterium: Projektgröße Bruttogrundfläche (BGF) - über 600 qm- 6 Punkte - über 300 qm - 3 Punkte - bis 300 qm - 0 Punkte Kriterium: anrechenbare Baukosten KG 300 und 400 (55 % 300er und 10% 400er) in EUR netto i.S. HOAI 2021 § 35 - über 1 Mio. - 6 Punkte - über 500.000 - 3 Punkte - bis 500.000 Mio. - 0 Punkte
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung über die durchschnittliche Bürogröße (Anzahl der Mitarbeitenden mit akademischem Abschluss in der Tragwerksplanung) der vorgesehenen Niederlassung in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024). Gewertet wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gewertet. Gewertet werden Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von mind. 35 Wochenstunden. Mitarbeitende zwischen 20 und 35 Wochenstunden werden anteilig bewertet (z.B. Mitarbeitende mit 20 Wochenstunden = 0,57 und Mitarbeitende mit 30 Wochenstunden 0,86). - über 2 Mitarbeitende - 6 Punkte - über 1 Mitarbeitende - 3 Punkte - bis 1 Mitarbeitende - 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 06.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 05.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.028 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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