Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Angebote bis 08.06.2026 (noch 28 Tage)
Neue Ausschreibungen wie diese — jede Woche per Email
Branche „Entsorgung & Recycling" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den ZVMSO (Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Putzbrunn) des Landkreisgebiets München. — Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der Landeshauptstadt München (für eine mit dem Landkreis vereinbarte Jahresmenge von voraussichtlich ca. 3700 Mg/a) — Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim des Landkreisgebiets München.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus verschiedenen Gemeinden des Landkreises München und Teilen der Landeshauptstadt München ab 01.01.2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier oev noch 28 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- Frist 08.06.2026 Der Termin zur Angebotsöffnung wurde vom 28.06.2026 10:00 Uhr auf 08. Juni 2026 10:00 Uhr verlegt. Grund für die Verlegung ist eine aufgrund einer Bieterfrage erfolgte konkretisierende Klarstellung der Punkteverteilung bei Los 1 die sich wie folgt darstellt: Nach Zuschlagskriterium Nr. 2.3 „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt.“ (vgl. Vergabeunterlagen Teil I – Verfahrensbedingungen, Abschn. 11.2.4). Für den Fall, dass eine Störstoffentfrachtung eingesetzt wird, erhält er maximal 1000 Punkte. Dies ist so zu verstehen, dass die Bieter die hier zu vergebenden 1000 Punkte hier danach erhalten, zu welchem Anteil an der Gesamt-menge pro Los sie lt. Angebot die jeweils anfallenden (Bio-) Abfälle tatsächlich in Anlagen mit interner Möglichkeit zur Entfrachtung in diesem Sinne verwerten. Sieht ein Angebot bspw. die Verwertung von 40% der betreffenden Abfälle in einer Anlage mit interner Störstoffentfrachtung vor (zu diesem Anteil sind entsprechende Angaben zu machen), würde dieses Angebot unter diesem Zuschlagskriterium mit 400 von 1000 Punkten bewertet. Deshalb wird die o.g. Passage wie folgt ergänzt: „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Setzt der Bieter mehrere Anlagen ein, die nicht alle über eine Entfrachtung verfügen, erhält er die Anzahl von Punkten, die dem Anteil der dort verwerteten Menge an der Gesamtmenge pro Los entspricht. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt. Wird nur ein Teil der Abfälle in einer entsprechenden Anlage verwertet, ist dieser zu beziffern.“
- Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 374 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →