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Totalunternehmer Modulbau (123ZO504 / Lübeck, BPOLAK DRL NB ErsatzunterkunftsG)
Bundesrepublik Deutschland endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein · Lübeck · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Neubau eines Unterkunftsgebäudes (modular) mit 98 Unterkunftszimmern mit Nasszelle, sowie deren Nebenräumen in Modul- oder Fertigteilbauweise als Totalunternehmer. Die Liegenschaft ist verkehrstechnisch gut angebunden (Nähe Autobahn A20).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Totalunternehmer für den Neubau eines modularen Unterkunftsgebäudes mit 98 Zimmern und Nebenräumen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird gemäß § 16d EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien, ihrer Gewichtung sowie der Bewertungsmethode ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 227. Die Zuschlagswertung richtet sich ausschließlich nach den in dieser Unterlage festgelegten Kriterien und Maßstäben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung (Formblatt 124) über die Eintragung in der Handwerksrolle oder der Industrie und Handelskammer sowie Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. der Industrie und Handelskammer.
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung (Formblatt 124) über die Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register sowie Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb betragspflichtig ist; sollte keine Beitragspflicht bestehen wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung (Formblatt 124) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen oder andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. ------------------------------------------------------------------------------------ Jahresumsatz mindestens 35 Mio. € der letzten 3 Jahre für Modulare- oder Fertigteilbauweise
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eigenerklärung (Formblatt 124), dass in den letzten fünf Kalenderjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden sowie Vorlage von drei Referenznachweisen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mindestens drei Referenzbauten der letzten fünf Jahre im Bereich Unterkunft, Lehrsaal, Bürogebäude oder vergleichbarer Gebäude in vergleichbarer Größe in Modularer- oder Fertigteilbauweise. Von den drei Referenzen müssen mindestens zwei Referenzen Leistungen als Totalunternehmer für Planung und Ausführung bis schlüsselfertig an einem vergleichbaren Gebäude (z. B. Unterkunft, Wohnen, Beherbergung) mit vergleichbarer Größenordnung und Koordinationsumfang (Objektplanung, TGA, Brandschutz) betreffen. Mindestens eine Referenz muss ein Bauvorhaben in Modulbauweise betreffen, einschließlich Werkplanung/Produktion/Transport/Montage sowie Übergabe/Abnahme. Die Referenzen dürfen sich überschneiden, wenn die jeweilige Referenz beide Anforderungen erfüllt.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Eigenerklärung (Formblatt 124), dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ergänzend sind für die Projektabwicklung die für die Leistung vorgesehenen verantwortlichen Stellen bzw. Personen für Gesamtprojektleitung (Totalunternehmer), Planungsleitung, TGA-Koordination sowie Bau- /Montageleitung vor Ort zu benennen. Für diese Funktionen sind aussagekräftige Angaben zur einschlägigen Erfahrung mit Totalunternehmer- leistungen und, soweit vorhanden, Modulbauprojekten vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen (nebst extra ausgewiesenem Leitungspersonal, s. hierzu Eignungskriterium "Anzahl der Führungskräfte").
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
Angabe über die Zahl des in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Leitungspersonals.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.727 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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