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Rahmenvertrag Fahrradleasing
Stadt Euskirchen - Fachbereich 1, Allgemeine Verwaltung · Euskirchen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 24.06.2026, 09:00 Uhr (noch 12 Tage)
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Die Stadt Euskirchen vergibt einen Rahmenvertrag für Fahrradleasing an ihre Beschäftigten und Beamten mit geschätztem Wert von ca. 393.277 EUR über 36 Monate (mit einjähriger Optionsverlängerung).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
siehe Leistungsbeschreibung und Anlage 3 (Preisblatt) in den Vergabeunterlagen
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Qualität 40 %
1. Händlernetz, Auswahl und Übergabe 2. Vertragsgrundlagen und Service 3. Versicherungsschutz und Mobilität 4. Störfallmanagement 5. Wartung und Inspektion Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung sowie Anlage 2 (Leistungskatalog mit Angaben zu Zuschlagskriterien) in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister des zuständigen Firmensitzes oder Wohnsitzes sowie Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Siehe Eigenerklärung Eignung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523) - Eigenerklärung Information zum Bieter (Formular csx 59)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. die erfolgreiche Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (Formular 521 EU)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Siehe Eigenerklärung zur Eignung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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Geschätzter Wert 393.277 €2 Veröffentlichungen
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 24.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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