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RV Marketing-Druckdienstleistungen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Kusel · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an sourc-e GmbH →Beschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt die Leistung zur Produktion von Marketing-Drucksachen einschließlich der Bereitstellung eines online-Abrufsystems in Form eines "Offenen Verfahrens" als Rahmenvertrag aus.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen
Auf eine Zeichennutzungsberechtigung des "blauen Engels" als Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren wird verzichtet. Der Satz in der Leistungsbeschreibung: "Der Auftragnehmer muss daher über eine gültige Zeichennutzungsberechtigung verfügen, die ihn zum Aufdrucken des Umweltzeichens auf die Druckerzeugnisse berechtigt. Dies ist im Fragebogen/Link zur Teststellung (Anlage 7) zu bestätigen." wurde gestrichen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Die Ausschreibung betrifft die Herstellung und Lieferung von diversen Druckerzeugnissen wie Broschüren, Flyern, Postkarten und Plakaten über einen individualisierten Onlineshop.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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70% Preis 70 %Preis
70% Preis Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (wertungsrelevanter Angebotspreis gesamt netto (EUR) gem. Anlage 4). Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste Preis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
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30% Qualität 30 %Qualität
30% Qualität Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 40 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet. Die Qualitätsbewertung findet im Rahmen einer Teststellung statt. Dazu ist ein Onlineshop (Demoversion) einzurichten, welcher nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Pkt. 5 ff) zu konfigurieren ist. Folgende Kriterien fließen im Rahmen der Teststellung in der Qualitätsbewertung ein: 1. Aufbau bzw. Optik des Onlineshops 2. Benutzerfreundlichkeit des Onlineshops Hins. des Aufbaus bzw. der Optik des Onlineshops wird bewertet: Anmeldemaske Benutzeroberfläche Schaltflächen (s. auch Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Angabe allgemeiner Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen) Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung (Druckdienstleistungen) vergleichbar ist. Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre mindestens einen Jahresumsatz von mindestens 500.000,00 EUR erreicht haben. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen. (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung über 2 Leistungen (Referenzen), die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind: - Abwicklung über einen Onlineshop (Web-to-Print-Shop) - Produktion von mindestens 6 der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) genannten Artikel für den Referenzgeber Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied gesondert einzureichen. Die Anforderungen an den Umsatz und die Referenz können dabei gemeinsam erbracht werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 566.105 €2 Veröffentlichungen
- Frist 19.05.2026 Auf eine Zeichennutzungsberechtigung des "blauen Engels" als Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren wird verzichtet. Der Satz in der Leistungsbeschreibung: "Der Auftragnehmer muss daher über eine gültige Zeichennutzungsberechtigung verfügen, die ihn zum Aufdrucken des Umweltzeichens auf die Druckerzeugnisse berechtigt. Dies ist im Fragebogen/Link zur Teststellung (Anlage 7) zu bestätigen." wurde gestrichen. · in TED EU + oev
- Frist 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 48 Tage nach Fristende
Auftragnehmer sourc-e GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 622.716 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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