(1) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VgV einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) – im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 12 Monate – über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer erbringen.
Die Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
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(a) Die Deckungssumme muss mindestens EUR 1,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung betragen.
(b) Der Versicherungsschutz muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße mit umfassen.
(c) Für den Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers muss die Versicherung ei-ne Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren aufweisen.
Sofern eine bestehende Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Be-werbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Mindestanforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023);
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2023, 2024 und 2025 mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen zur Konzeption, Umsetzung und Inbetriebnahme von Lösungen zur Kommunikation innerhalb oder zwischen medizinischen Einrichtungen nebst Wartungs- und Serviceleistungen, mit Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023).