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Universitätsklinikum Münster - 2. Bauabschnitt PAN-Zentrum - Pathologie - Bauphysikalische Beratung
UKM Infrastruktur Management GmbH · Münster · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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m Bereich des Vorklinischen Campus soll im interdisziplinären PAN-Zentrum mit dem zweiten Bauabschnitt das Institut für Pathologie integriert werden. Die Institute für Anatomie und Neuro-pathologie wurden Ende 2012, in einem ersten Bauabschnitt in Betrieb genommen. Entwurflicher Leitgedanke für das Gebäudeensemble ist die Herausstellung des denkmalgeschützten Klinkerbaus der ehemaligen Anatomie zum zentralen Lehrgebäude und neuen Entree für die östlich und westlich erweiterten Institutskomplexe. Das Gebäude bietet neben funktionalen Vorteilen die Möglichkeit einer vereinten, signifikanten Außendarstellung. Neben dem zentralen Lehrbereich im Mittelbau des Altgebäudes und der öffentlichen Cafeteria für Studenten und Besucher sind weitere gemeinschaftlich genutzte Funktionsflächen sowie die gemeinsame Anlieferung im nördlichen Bereich bezeichnend für das Gebäude. Funktional wird das PAN-Zentrum entsprechend seiner sensiblen Nutzung strikt in öffentliche und nichtöffentliche Bereiche gegliedert. Die durchgängige Strukturierung setzt sich fort in den Laborbereichen, Sektions- und Präpariersälen. Durch tieferliegende Innenhöfe ergibt sich eine natürliche Belichtung auch in den Kern des Gebäudes. Der zweite Bauabschnitt wird mit einer Nutzfläche von ca. 3.800 m2 als 2-geschossiger Anbau östlich an das Bestandsgebäude ausgebildet. Mit dem zweiten Bauabschnitt wird unter anderem ein Hörsaal mit knapp 200 Sitzplätzen erstellt, der für die Lehre im Vorklinischen Bereich unumgänglich ist. Des Weiteren werden für die Pathologie zeitgemäße Laborarbeitsplätze nach Vorgaben des Gesundheitsschutzes erstellt sowie eine Vielzahl an Archivflächen, die existenziell für das Institut sind. Die Krankenversorgung, die den wesentlichen Teil des Gebäudes bestimmt, als auch die Forschung werden durch optimierte Abläufe neu gegliedert. Der Mitteltrakt des Gebäudes steht als hervorragendes Zeugnis der Architektur der Fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts unter Denkmalschutz. Innerhalb des Leh
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beratungsleistungen Bauphysik und BNB-Zertifizierung für den 2. Bauabschnitt des PAN-Zentrums (Pathologie).
- Leistungsbereiche umfassen Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik und BNB-Zertifizierung.
- Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise optional.
- Der Auftraggeber ist die UKM Infrastruktur Management GmbH.
Gesucht werden Beratungsleistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) sowie zur BNB-Zertifizierung für den 2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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- Frist 18.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.01.2025 Original-Veröffentlichung
- 18.12.2024 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 06.02.2025 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
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Preiseinschätzung
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