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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Rinchnach (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde Rinchnach · Rinchnach · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Die Gemeinde Rinchnach (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seine Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NGB/documents heruntergeladen werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen zur IT-Infrastrukturmodernisierung und IT-Forensik, inklusive Bereitstellung eines Incident Response Teams.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5NGB/documents) genügen müssen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 75 Pkt.Kosten
Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
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2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte 10 Pkt.Kosten
Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 40 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr d. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen als Nachweis der Buchbarkeit des Produkts. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB Datenübertragungsraten von minimal 100 Mbit/s im Download und minimal 40 Mbit/s im Upload bieten.
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3. Betriebs- und Servicekonzept 10 Pkt.Qualität
Mit dem Angebot ist ein Betriebs- und Servicekonzept vorzulegen, das insbesondere die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen, Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. Die Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Wertungskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es dem Konzessionsgeber bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts Anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben hinsichtlich der Leistungserbringung im Rahmen des Betriebs sowie des gewährleisteten Service enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer anforderungsgerechten Leistungserbringung vollumfänglich Rechnung getragen wird. (10 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungserbringung im Rahmen des Betriebs sowie des gewährleisteten Service entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer anforderungsgerechten Leistungserbringung Rechnung getragen wird. (5 Punkte) Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungserbringung im Rahmen des Betriebs sowie des gewährleisteten Service entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer anforderungsgerechten Leistungserbringung vollumfänglich Rechnung getragen wird. (0 Punkte)
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen sowie grundsätzlich im Auswahlverfahren als Bewertungskriterium zu berücksichtigen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Bei Zusicherung, dass alternative Netztechnologien und/oder alternative Verlegemethoden zum Einsatz kommen werden die vollen Leistungspunkte vergeben. Bei fehlender Bestätigung werden 0 Leistungspunkte vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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- 26.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 23.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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