Sicherheiten / Bürgschaften
einen zuverlässigen Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren gewährleistet
Meissen Keramik GmbH · Meißen · Sachsen · Nachgeordnete Behörde
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Kostenlos beobachten →Am Standort des ehemaligen Regionallagers Niederau ist in Folge einer etwa 140 Jahre währenden, industriellen Vornutzung ein nicht tolerabler Grundwasserschaden entstanden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen gemäß bodenschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben. Die Sanierung erfolgt im Rahmen des Altlastenfreistellungsprogramms des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Sanierungsanordnung des Landkreises Meißen. In einer ersten Sanierungsphase wird seit Juni 2019 mittels pump and treat eine hydraulische Entspannung im Bereich der potenziellen Eintragsherde erreicht. Dafür wurden insgesamt acht Brunnen mit einem Filter im Bereich des kretazischen Grundwasserleiters eingerichtet, wovon sich derzeit sieben in Betrieb befinden. Die Reinigung des bei der hydraulischen Sanierung anfallenden Grundwassers erfolgt über eine Grundwasserreinigungsanlage (GWRA). Aufgrund des Alters der Bestandsanlage und der beabsichtigten Weiterführung der hydraulischen Sanierung soll eine neue GWRA, die einen zuverlässigen Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren gewährleistet, geplant und errichtet werden. Optional ist eine Verlängerung des Sanierungsbetriebs um bis zu weitere 3 Jahre möglich. Leistungsgegenstand ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb einer neuen GWRA einschließlich der notwendigen Grundwasserfördereinrichtungen unter Nutzung der am Standort bereits vorhandenen acht Brunnen und der zugehörigen erdverlegten Medien (Rohrleitungen, Kabel).
Branche: Energie & Umwelt
Gegenstand ist die Planung, Errichtung und der mindestens 7-jährige Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) zur Sanierung einer Grundwasserverschmutzung an einem Altlastenstandort in Sachsen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Am Standort des ehemaligen Regionallagers Niederau ist in Folge einer etwa 140 Jahre währenden, industriellen Vornutzung ein nicht tolerabler Grundwasserschaden entstanden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte besteht die Notwendigkeit von Gefahrenabwehrmaßnahmen gemäß bodenschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben. Die Sanierung erfolgt im Rahmen des Altlastenfreistellungsprogramms des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer Sanierungsanordnung des Landkreises Meißen. In einer ersten Sanierungsphase wird seit Juni 2019 mittels pump and treat eine hydraulische Entspannung im Bereich der potenziellen Eintragsherde erreicht. Dafür wurden insgesamt acht Brunnen mit einem Filter im Bereich des kretazischen Grundwasserleiters eingerichtet, wovon sich derzeit sieben in Betrieb befinden. Die Reinigung des bei der hydraulischen Sanierung anfallenden Grundwassers erfolgt über eine Grundwasserreinigungsanlage (GWRA). Aufgrund des Alters der Bestandsanlage und der beabsichtigten Weiterführung der hydraulischen Sanierung soll eine neue GWRA, die einen zuverlässigen Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren gewährleistet, geplant und errichtet werden. Optional ist eine Verlängerung des Sanierungsbetriebs um bis zu weitere 3 Jahre möglich. Leistungsgegenstand ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb einer neuen GWRA einschließlich der notwendigen Grundwasserfördereinrichtungen unter Nutzung der am Standort bereits vorhandenen acht Brunnen und der zugehörigen erdverlegten Medien (Rohrleitungen, Kabel).“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für das Zuschlagskriterium „Preis“ werden maximal 5 Punkte vergeben. Maßgeblich für das Zuschlagskriterium "Preis" ist die Angebotssumme. Die Angebotssumme ist die Summe der Endbeträge sämtlicher Positionen des Leistungsverzeichnisses (brutto). In die Wertung fließen somit alle Positionen des Leistungsverzeichnisses ein - die fest beauftragten Leistungen ebenso wie die optional beauftragten Leistungen einschließlich der im Leistungsverzeichnis als "Eventualpos. mit GP" gekennzeichneten Positionen. Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das niedrigste Angebot. Ein fiktives Angebot, welches doppelt so hoch oder höher ist wie das niedrigste Angebot, erhält 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma unter kaufmännischer Rundung. Die erreichte Punktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 12 multipliziert.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens möchte sich der Auftraggeber einen Eindruck vom Risikomanagement des Bieters verschaffen. Der Bieter soll daher mit dem Angebot eine Darstellung einreichen, die sich mit folgenden Fragen auseinandersetzt: Benennen Sie diejenigen fünf Risiken, die aus Ihrer Sicht die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit haben (unabhängig von der Schwere der potentiellen Folgen). Begründen Sie Ihre Einschätzung. Beschreiben Sie Ihre Maßnahmen, um zu vermeiden, dass es durch die von Ihnen identifizierten Risiken zu unvorhergesehenen Ereignissen, Havariefällen, Schäden o.ä. kommt. Beschreiben Sie Ihre Reaktionen für den Fall, dass sich die von Ihnen identifizierten Risiken trotz aller Vorsorgemaßnahmen realisieren, d. h. dass es zu unvorhersehbaren Ereignissen, Havariefällen, Schäden o.ä. kommt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens 1.500.000 € für Sachschäden und mindestens 3.000.000 € für Personenschäden) sowie Nachweis einer Versicherung nach dem Umwelthaftungsgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 1.500.000 € je Schadensfall. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmens, mit dem Bieter die vorgenannten Versicherungen im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen. Vor Zuschlagserteilung sind entsprechende Versicherungsbestätigungen vorzulegen.
Vorlage der gültigen Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für das Labor der „Eigenüberwachung“
Vorlage von mindestens 1 Referenz über die Errichtung und Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen (GWRA) mit einem tatsachlichen Durchsatz >= 5 m³/h. Inbetriebnahme der Anlage (Beginn Regelbetrieb): Nicht vor dem 1.1.2018.
Vorlage von mindestens 1 Referenz über Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Entfernung von Chlorbenzol aus dem Grundwasser. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Abreinigung aus einer Mischkontamination (u.a. PAK und alkylierte Benzole). Die Entfernung alleinig von LCKW aus dem Grundwasser wird als schadstoffspezifische Referenz nicht anerkannt. Auftragssumme betreffend die Reinigungsleistung mindestens 100.000 Euro netto. Reinigungsdauer mindestens 1 Jahr. Die Referenz soll folgende Angaben enthalten: Art der ausgeführten Leistung (Reinigungsverfahren, Durchsatz, abgereinigte Schadstoffe), Auftragssumme im Hinblick auf die Reinigungsleistung, Ausführungszeitraum, Leistungsanteil des Bieters, falls der Bieter z.B. als Nachunternehmer oder Mitglied einer ARGE tätig gewesen ist, Auftraggeber incl. Kontaktperson.
Sachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters nach DGUV-Regel 104-100
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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