Vorstellung von drei vergleichbaren unabhängigen Referenzen, aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Gebäudereinigungsleistungen. Im Fragebogen sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung/Beschreibung der Referenz, Auftraggeber und Ansprechperson mit Telefonnummer/E-Mail, Auftragswert, Laufzeit, Angaben zum Objekt, Angabe der Reinigungsfläche in m². Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen: - Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen der Gebäudereinigung. - Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000 EUR brutto pro Referenz betragen. - Die vorgestellten Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. - Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die eine Mindest-Vertragslaufzeit von 12 Monaten beinhalten. - Laufende Referenzen werden berücksichtigt, wenn seit Leistungsbeginn mind. 6 Monate vergangen sind. Hinweis: Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rücksprache mit den Referenzgebenden zu überprüfen. In diesem Zusammenhang können falsche Angaben zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Angaben zur referenzgebenden Person aktuell sind.