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Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Die Uniklinik RWTH Aachen (UKA) verbindet als Supramaximalversorger patientenorientierte Medizin und Pflege, Lehre sowie Forschung auf internationalem Niveau. Mit 36 Fachkliniken, 33 Instituten und sechs fachübergreifenden Einheiten deckt die Uniklinik das gesamte medizinische Spektrum ab. Die Bündelung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre in einem Zentralgebäude bietet beste Voraussetzungen für einen intensiven interdisziplinären Aus-tausch und eine enge klinische und wissenschaftliche Vernetzung. Rund 9.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für patientenorientierte Medizin und eine Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Die Uniklinik versorgt mit 1.400 Betten rund 50.000 stationäre und 200.000 ambulante Fälle im Jahr. Weitere Informationen können dem WWW unter https://www.ukaachen.de/ entnommen werden. 1.2 Ausgangslage Das Personal der UKA arbeitet mit verschiedensten Anwendungen und Systemen. Die Daten in ebendiesen sind u.a. besonders schützenswerte und sensible Gesundheitsdaten. Die Verwendung von immer komplexer werdenden Passwörtern gewährleistet die Sicherheit der Daten. Gleichermaßen erfordern die Arbeitsabläufe der Mitarbeiter der UKA einen einfachen, schnellen und sicheren Zugriff auf Daten. Diese Einfachheit und Effizienz sind derzeit nicht gegeben, was zu einer Verzögerung des Arbeitsablaufs führt und sich damit unmittelbar auf die Patientenversorgung auswirkt. Die Mitarbeiter müssen sich teilweise erst an sehr vielen Anwendungen und Systemen anmelden, bis sie an der richtigen Stelle sind. Die Komplexität der Passwörter führt außerdem teilweise dazu, dass diese verschriftlicht in den Arbeitsbereichen liegen und die Informations- und ITSicherheit gefährden. Aus diesen Gründen hat sich die UKA zum Einsatz einer Single Sign-on-Lösung entschieden. 1.3 Zielsetzung Die enorm vielschichtigen Bedürfnisse unterschiedlicher Anspruchsgruppen sind ein Beleg für die zunehmend digitale Innovation der Patientenversorgung/-sicherheit. Ein sicherer, sch
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung einer On-Premise Single Sign-On (SSO) Lösung für das Universitätsklinikum Aachen.
- Ziel ist die Vereinfachung von Anmeldeprozessen und die Erhöhung der IT-Sicherheit durch Nutzung bestehender MIFARE DESFire Chips.
- Die Lösung muss eine hohe Benutzerfreundlichkeit, Effizienz und Sicherheit gewährleisten und eine Verfügbarkeit von 99,9% erreichen.
- Anforderungen an Schnittstellenanpassungsfähigkeit und schnelle Reaktion auf Änderungen in Umsystemen und Prozessen sind zentral.
Die Uniklinik RWTH Aachen sucht eine On-Premise Single Sign-On (SSO) Lösung zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Effizienz für das Krankenhauspersonal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 16.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 17.06.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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