Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Bauüberwachung GSH Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg
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Beschreibung
Das Los A erstreckt sich über die gesamte Strecke und beinhaltet die Zentrale Bauüberwachung mit den Aufgaben Logistik, Immissionsschutz, Abfall- und Entsorgungsmanagement, SiGeKo und Informationsverdichtung aus den Losen B und C mit integriertem Gesamtreporting an den AG. — Die Bauüberwachung im Los B überwacht die Bautätigkeiten auf dem Streckenabschnitt Regensburg - Neumarkt km 2,700 - 64,053. Darunter fallen die Fachgewerke Oberbau, Oberleitung, Leit- und Sicherungstechnik, Konstruktiver Ingenieurbau, Kabeltiefbau, Telekommunikationsanlagen, Verkehrsstationen und 50 Hz. — Die Bauüberwachung im Los C überwacht die Bautätigkeiten auf dem Streckenabschnitt Neumarkt - Nürnberg km 64,053 - 91,128. Darunter fallen insbesondere die Fachgewerke Oberbau, Leit- und Sicherungstechnik, Kabeltiefbau, Telekommunikationsanlagen, Verkehrsstationen und 50 Hz. In geringerem Umfang sind ebenfalls die Gewerke Oberleitung und Konstruktiver Ingenieurbau zu überwachen.
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos A: Zentrale Bauüberwachung Strecke 5850 Nürnberg - Regensburg km 2,700–91,128
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Los 2 VergebenLos B: Technische Bauüberwachung Bauabschnitt Süd Strecke 5850, Streckenabschnitt Regensburg - Neumarkt km 2,700 - 64,053.
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Los 3 VergebenLos C: Technische Bauüberwachung Bauabschnitt Nord Strecke 5850, Neumarkt - Nürnberg km 64,053 - 91,128.
- BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH
- RAILING. GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung oev
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
2 Veröffentlichungen
- 20.05.2026 002 Ein Wechsel des AN technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Bauüberwachungsleistungen, insbesondere in Hinblick auf Immissionschutz und Beschwerdemanagement verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in den Bauablauf und die lärm- sowie erschütterungsintensiven Quellen eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der immissionstechnisch zu überwachenden Bauleistungen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN als BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet.
- 24.03.2026 03:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Durchführung der Bedienfahrten verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in den Bauablauf und die Durchführung der Bedienfahrten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu überwachenden Bauleistungen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 02:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die Bereiche KTB, TE, RWK sowie OLA verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in die zu überwachenden Bautätigkeiten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der zu überwachenden Bauleistungenerfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wäre eine ordnungsgemäße Überwachung der Bautätigkeiten womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. 05:Ein Wechsel des AN ist technisch nicht möglich, da nur der bestehende AN über das notwendige projektspezifische Wissen aus den bereits erbrachten Leistungen, insbesondere in Hinblick auf die neu zu errichtende Personenunterführung in Ochenbruck sowie die abzunehmenden Leistungen verfügt. Ein neuer AN müsste sich erst in die Örtlichkeiten, Projektstruktur und den Bauablauf einarbeiten, worduch Verzögerungen und eine erhöhte Fehleranfälligkeit entstehen würden. Der bisherige AN hat sich intensiv in die zu überwachenden Bautätigkeiten eingearbeitet. Ein neuer AN würde erheblichen Organisationsaufwand und Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Abnahmen erfordern. Die Bauleistungen sind strikt eingetaktet. Durch Bindung eines zusätzlichen AN zur BÜW wären rechtzeitige Abnahmen im Fertigteilwerk womöglich nicht gegeben, da es durch vermehrte Abstimmungen zu zeitlichen Verzögerungen und Überschneidungen in der Zuständigkeit kommen könnte. Durch diese Schwierigkeiten wäre eine fristgerechte Ausführung der Maßnahme in Hinblick auf die Totalsperrung der Strecke 5850 zwischen Februar und Juli stark gefährdet. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) BIEGE BÜ HLK Nü-Reg c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH · RAILING. GmbH3 Veröffentlichungen
- 05.06.2025 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 04.06.2025 Original-Veröffentlichung
- 08.05.2025 Auch in TED EU publiziert
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