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Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) · Dortmund · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 21 Tage)
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Beschreibung
Bereitstellung eines Managed Kubernetes Clusters für das Projekt hochschulstart (Test- und Entwicklungszeitraum und Produktivgang).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für Managed-Kubernetes Cluster Dienste für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das offene Verfahren ist eine der grundlegenden Verfahrensarten im Rahmen europaweiter Ausschreibungen gemäß den Vorgaben des EU-Vergaberechts. Es zeichnet sich dadurch aus, dass jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine vorherige Auswahl oder Präqualifikation durch den Auftraggeber erfolgt. Der Ablauf beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. In dieser Bekanntmachung werden alle wesentlichen Informationen zur Ausschreibung bereitgestellt, darunter der Auftragsgegenstand, Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien sowie Zuschlagskriterien. Mit der Veröffentlichung startet gleichzeitig die Frist zur Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen haben anschließend die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen herunterzuladen und ihre Angebote zu erstellen. Während der Angebotsphase können Bieter Fragen stellen, die vom Auftraggeber beantwortet und allen potenziellen Teilnehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell geöffnet und zunächst auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter anhand der zuvor festgelegten Kriterien. Anschließend werden die Angebote inhaltlich bewertet. Maßgeblich sind hierbei die festgelegten Zuschlagskriterien. Die Bewertung erfolgt nach einem transparenten und dokumentierten Verfahren. Nach der Bewertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Zuvor werden unterlegene Bieter informiert (Stillhaltefrist), um Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf ohne erfolgreiche Einwände wird der Zuschlag erteilt und das Verfahren mit Vertragsabschluss beendet.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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KANN Anforderungen nach WichtigkeitQualität
Die Anforderungsübersicht der MUSS- und KANN-Anforderungen (Anlage 11 "Anforderungsübersicht") besteht aus einem Tabellenblatt, das vom Bieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Die gemachten Angaben sind verbindlich und fließen in die Angebotswertung ein. Das Wertungsblatt umfasst sowohl MUSS- als auch KANN-Anforderungen. Die KANN-Anforderungen sind entsprechend ihrer jeweiligen Priorität gewichtet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für die KANN-Anforderungen beträgt 300 Punkte. Die MUSS-Kriterien sind gesondert und farblich hervorgehoben. Für jedes MUSS-Kriterium ist durch den Bieter eindeutig anzugeben, ob dieses "erfüllt" oder "nicht erfüllt" ist. Die Nichterfüllung auch nur eines MUSS-Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. Für jede einzelne Anforderung ist ausschließlich eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen ("erfüllt" oder "nicht erfüllt"). Mehrfachkennzeichnungen, insbesondere das gleichzeitige Ankreuzen beider Optionen in einer Zeile, sind unzulässig. Erfolgt dennoch eine Mehrfachkennzeichnung, wird im Rahmen der Angebotswertung ausschließlich die für den Bieter ungünstigere Angabe berücksichtigt, d. h. diejenige, die zu einer geringeren Punktzahl führt. Eine entsprechende Korrektur erfolgt durch die Vergabestelle.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Gesamtwertungspreis ist der Netto-Angebotspreis, wie er sich aus der Anlage 13 "Preisblatt" ergibt.Der Bieter hat in der Anlage 13 "Preisblatt" in allen orange hinterlegten Feldern Angaben zu machen. Dies betrifft die Preisangaben.Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und dem Multiplikationsergebnis einer Zeile ergeben, wird das Ergebnis der Multiplikation von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und den verschiedenen Summe ergeben, wird das Ergebnis der Summenbildung von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Formel für Preis-Bewertung: 700 * ([MinimalPreisAllerAngebote * 2] - PreisDiesesAngebots) / MinimalPreisAllerAngebote Das günstigste Angebot erhält somit 700 Punkte. Ein Angebot, das genau doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhält null Punkte. Dazwischen wird interpoliert (bspw. erhält ein Angebot, das 50 % teurer ist als das günstigste Angebot, 350 von 700 Punkten).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils 1 Mio. Euro betrug. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Ein Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§160 GWB: - Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB: - Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: - Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. - Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- 28.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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