Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) · Dortmund · Nordrhein-Westfalen

Angebote bis 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 21 Tage)

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Beschreibung

Bereitstellung eines Managed Kubernetes Clusters für das Projekt hochschulstart (Test- und Entwicklungszeitraum und Produktivgang).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Ausschreibung für Managed-Kubernetes Cluster Dienste für die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).

Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis des EVB-IT Cloud Vertrages. Detaillierte Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung und Anforderungsübersicht zu entnehmen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das offene Verfahren ist eine der grundlegenden Verfahrensarten im Rahmen europaweiter Ausschreibungen gemäß den Vorgaben des EU-Vergaberechts. Es zeichnet sich dadurch aus, dass jeder interessierte Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben kann, ohne dass eine vorherige Auswahl oder Präqualifikation durch den Auftraggeber erfolgt. Der Ablauf beginnt mit der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. In dieser Bekanntmachung werden alle wesentlichen Informationen zur Ausschreibung bereitgestellt, darunter der Auftragsgegenstand, Teilnahmebedingungen, Eignungskriterien sowie Zuschlagskriterien. Mit der Veröffentlichung startet gleichzeitig die Frist zur Angebotsabgabe. Interessierte Unternehmen haben anschließend die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen herunterzuladen und ihre Angebote zu erstellen. Während der Angebotsphase können Bieter Fragen stellen, die vom Auftraggeber beantwortet und allen potenziellen Teilnehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden, um Transparenz und Gleichbehandlung sicherzustellen. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell geöffnet und zunächst auf Vollständigkeit sowie Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter anhand der zuvor festgelegten Kriterien. Anschließend werden die Angebote inhaltlich bewertet. Maßgeblich sind hierbei die festgelegten Zuschlagskriterien. Die Bewertung erfolgt nach einem transparenten und dokumentierten Verfahren. Nach der Bewertung erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Zuvor werden unterlegene Bieter informiert (Stillhaltefrist), um Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf ohne erfolgreiche Einwände wird der Zuschlag erteilt und das Verfahren mit Vertragsabschluss beendet.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Managed-Kubernetes Cluster für hochschulstart
  • KANN Anforderungen nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die Anforderungsübersicht der MUSS- und KANN-Anforderungen (Anlage 11 "Anforderungsübersicht") besteht aus einem Tabellenblatt, das vom Bieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen ist. Die gemachten Angaben sind verbindlich und fließen in die Angebotswertung ein. Das Wertungsblatt umfasst sowohl MUSS- als auch KANN-Anforderungen. Die KANN-Anforderungen sind entsprechend ihrer jeweiligen Priorität gewichtet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl für die KANN-Anforderungen beträgt 300 Punkte. Die MUSS-Kriterien sind gesondert und farblich hervorgehoben. Für jedes MUSS-Kriterium ist durch den Bieter eindeutig anzugeben, ob dieses "erfüllt" oder "nicht erfüllt" ist. Die Nichterfüllung auch nur eines MUSS-Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren. Für jede einzelne Anforderung ist ausschließlich eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen ("erfüllt" oder "nicht erfüllt"). Mehrfachkennzeichnungen, insbesondere das gleichzeitige Ankreuzen beider Optionen in einer Zeile, sind unzulässig. Erfolgt dennoch eine Mehrfachkennzeichnung, wird im Rahmen der Angebotswertung ausschließlich die für den Bieter ungünstigere Angabe berücksichtigt, d. h. diejenige, die zu einer geringeren Punktzahl führt. Eine entsprechende Korrektur erfolgt durch die Vergabestelle.

  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Gesamtwertungspreis ist der Netto-Angebotspreis, wie er sich aus der Anlage 13 "Preisblatt" ergibt.Der Bieter hat in der Anlage 13 "Preisblatt" in allen orange hinterlegten Feldern Angaben zu machen. Dies betrifft die Preisangaben.Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und dem Multiplikationsergebnis einer Zeile ergeben, wird das Ergebnis der Multiplikation von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Sofern sich Widersprüche zwischen den Einzelangaben und den verschiedenen Summe ergeben, wird das Ergebnis der Summenbildung von der Vergabestelle anhand der Einzelwerte korrigiert. Formel für Preis-Bewertung: 700 * ([MinimalPreisAllerAngebote * 2] - PreisDiesesAngebots) / MinimalPreisAllerAngebote Das günstigste Angebot erhält somit 700 Punkte. Ein Angebot, das genau doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhält null Punkte. Dazwischen wird interpoliert (bspw. erhält ein Angebot, das 50 % teurer ist als das günstigste Angebot, 350 von 700 Punkten).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Gesamtjahresumsatz

    Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat anzugeben (Eigenerklärung), ob sein Jahresumsatz in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) jeweils 1 Mio. Euro betrug. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Ein Jahresumsatz von weniger als 1 Mio. Euro in einem der genannten Kalenderjahre führt zum Ausschluss. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 23 "Eignungskriterien" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§160 GWB: - Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit o der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, o mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB: - Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB: - Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. - Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 253.500 €
Median 818.899 €
Oberes Quartil 1.873.192 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) · Dortmund

Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 21 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 26.05.2026
  2. Angebotsfrist 29.06.2026
  3. Wertung ca. 30.06.2026

Schätzungen basieren auf 3233 vergleichbaren Vergaben in IT & Digitalisierung. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer BA 2026/077
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.05.2026
CPV-Code 72300000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dortmund
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 99× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 22.06.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.760 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.839 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →