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Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt (Hafen Steinmole) - Los 01: Baufeldfreimachung
Stadt Waren (Müritz) · Waren (Müritz) · Mecklenburg-Vorpommern
Angebote bis 15.07.2026, 10:00 Uhr (noch 41 Tage)
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Beschreibung
Los 01 - Baufeldfreimachung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Baufeldfreimachung zum Neubau eines Hafens für die Fahrgastschifffahrt in Waren (Müritz).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Eintragung in ein Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis zur Angabe der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes erfolgt mittels Formblatt VVB 124 oder durch Präqualifikation. Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft erfolgt mittels Formblatt VVB 124 oder durch Präqualifikation.
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Eignungsanforderung
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs oder die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder durch Präqualifikation.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen: - für Personenschäden 3.000.000,00 EUR - für Sachschäden 3.000.000,00 EUR - für Vermögensschäden 3.000.000,00 EUR Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle und ist durch eine gültige Versicherungspolice oder durch Präqualifikation zu belegen. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer den Versicherer wechselt. Legt der Bewerber den Nachweis der Versicherung nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht vor bzw. weist der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung trotz Verlangen des Auftraggebers die Zahlung der Versicherungsprämie nicht nach, so kann der Auftraggeber dem Bewerber bzw. Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Nachholung dieser Leistung setzen. Kommt der Bewerber bzw. Auftragnehmer seinen Pflichten zum Nachweis des Versicherungsschutzes auch innerhalb der Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Bewerber vor Zuschlagserteilung mangels Geeignetheit von der Vergabe ausschließen bzw. dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis erfolgt mittels Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder durch Präqualifikation.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer, zum Zeitpunkt der Einreichung, gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer, zum Zeitpunkt der Einreichung, gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer, zum Zeitpunkt der Einreichung, gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Eignungsanforderung
Umsatz der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Nachweis erfolgt mittels Formblatt VVB 124 oder durch Präqualifikation.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 41 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 28.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 160 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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