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Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027
Landratsamt München - Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle · München · Bayern
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Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Vergabe der Übernahme und Verwertung von Bioabfällen für den Landkreis und die Landeshauptstadt München ab 01.01.2027 für drei Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Bereitstellen einer zusätzlichen Umladestation ab 2028 (Beauftragung bei Bedarf) 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Preis pro Tonne 60 %Preis
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
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Möglichkeit der internen Fremdstoffentfrachtung 10 %Qualität
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 8 Tage
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- 29.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 08.06.2026 Der Termin zur Angebotsöffnung wurde vom 28.06.2026 10:00 Uhr auf 08. Juni 2026 10:00 Uhr verlegt. Grund für die Verlegung ist eine aufgrund einer Bieterfrage erfolgte konkretisierende Klarstellung der Punkteverteilung bei Los 1 die sich wie folgt darstellt: Nach Zuschlagskriterium Nr. 2.3 „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt.“ (vgl. Vergabeunterlagen Teil I – Verfahrensbedingungen, Abschn. 11.2.4). Für den Fall, dass eine Störstoffentfrachtung eingesetzt wird, erhält er maximal 1000 Punkte. Dies ist so zu verstehen, dass die Bieter die hier zu vergebenden 1000 Punkte hier danach erhalten, zu welchem Anteil an der Gesamt-menge pro Los sie lt. Angebot die jeweils anfallenden (Bio-) Abfälle tatsächlich in Anlagen mit interner Möglichkeit zur Entfrachtung in diesem Sinne verwerten. Sieht ein Angebot bspw. die Verwertung von 40% der betreffenden Abfälle in einer Anlage mit interner Störstoffentfrachtung vor (zu diesem Anteil sind entsprechende Angaben zu machen), würde dieses Angebot unter diesem Zuschlagskriterium mit 400 von 1000 Punkten bewertet. Deshalb wird die o.g. Passage wie folgt ergänzt: „[…] erhalten diejenigen Bieter 1000 Punkte, deren Anlage über eine (interne, d.h. in die Verwertungsanlage integrierte) Entfrachtungsmöglichkeit für den Input iSd § 2a Bioabfallverordnung verfügt. Setzt der Bieter mehrere Anlagen ein, die nicht alle über eine Entfrachtung verfügen, erhält er die Anzahl von Punkten, die dem Anteil der dort verwerteten Menge an der Gesamtmenge pro Los entspricht. Der Bieter hat in seinem Angebot Angaben dazu zu machen, ob die von ihm eingesetzte Anlage über eine Möglichkeit zur anlageninternen Fremdstoffentfrachtung des Inputs im Sinne von § 2a Abs. 1 S. 2 Bioabfallverordnung verfügt. Wird nur ein Teil der Abfälle in einer entsprechenden Anlage verwertet, ist dieser zu beziffern.“
- Frist 08.06.2026 Verlegung des Submissionstermins von 08.06.2025 10:00 Uhr auf 25.06.2025 10:00 Uhr
- Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 385 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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