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Beschreibung
Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Lichtdecken - VE B-305-2
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Gegenstand der Leistung sind Lichtdecken als geschweißte Stahlroste mit Verglasung über Ausstellungsräumen, sowie Gitterroststege, Seilsicherungssysteme und Lichtdeckenrandstreifen als Stahlbetonverbunddecken.
Folgende Leistungen sind wesentliche Bestandteile der Ausführung:
1. Baustelleneinrichtung / Schutzmaßnahmen / Reinigung:
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von betretbaren Schutzabdeckungen für Lichtdeckenroste: ca. 1.370 m2
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von Staubschutz auf der Oberseite der Lichtdecke: ca. 1.620 m2
- Erstreinigung der Glas- und Metallbauteile der Lichtdecke, ober- und unterseitig: ca. 1.620 m2
- Herstellen, vorhalten und beseitigen von Schutzmaßnahmen (Abdecken mit Folie gegen
Verschmutzung/ Feuchte) für baugebundene Exponate: ca. 310 m2
2. Abbrucharbeiten:
- Herstellen von Auflagertaschen und Kernbohrungen (Durchmesser ca. 200 bis 250 mm, Tiefe ca. 20 bis 25 cm) für Stahlträger: ca. 230 St
3. Beton-/Verbunddeckenarbeiten (Lichtdeckenrandstreifen):
Herstellen von Lichtdeckenrandstreifen als massive Stahlbeton-Verbunddecken, Dicke ca. 12 cm, auf Verbundprofilblech, in Kombination mit Stahlträgern:
- Beton C20/25, XC1, D ca. 12 cm: ca. 50 m3
- Bewehrungsstahl B500A, Durchmesser 6 - 10 mm: ca. 23 t
- Verbundprofilblech, t = 1,0 mm: ca. 435 m2
- Auftragen eines staubbindenden Anstrichs: ca. 435 m2
4. Putz- und Dämmarbeiten
- Mineralschaumdämmung und Putzarbeiten unterhalb der Stahlverbunddecke: ca. 415 m2, einschl. dem Anpassen an Durchdringungen,
- Aufbringen einer Flankendämmung a
Vollständige Beschreibung (2.229 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Ausschreibung für die Grundinstandsetzung und Ergänzung von Lichtdecken im Pergamonmuseum (Bauabschnitt B).
Die Leistung umfasst umfangreiche Metallbauarbeiten, die Errichtung von Laufstegen, Treppen, Leitern, Seilsicherungssystemen, Verglasungen sowie die Erstellung von Mustern und die Durchführung lichttechnischer Messungen. Die Ausführung erfordert nachweislich Erfahrung in komplexen Bauprojekten dieser Art.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Pergamonmuseum, Grundinstandsetzung und Ergänzung Bauabschnitt B - Lichtdecken - Vergabe 626/2026
Preis100 %
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eignungsanforderung
Eignung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Bei präqualifizierten Unternehmen findet eine Überprüfung ausschließlich anhand der im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen statt. Sofern im Präqualifikationsverzeichnis Referenzen in der geforderten Anzahl hinterlegt sind, die in Art und Umfang den Eignungsanforderungen entsprechen, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sind im Präqualifikationsverzeichnis keine oder weniger als die geforderte Anzahl von Referenzen hinterlegt, die den Eignungsanforderungen entsprechen, müssen mit dem Angebot den Anforderungen entsprechende Referenzen in der fehlenden Anzahl eingereicht werden. Werden fehlende Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Referenzen nach der Angebotsabgabe erfolgt nicht. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen.
Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Weitere Nachweise / Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
Zusätzliche Qualifikationsnachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
Es sind zusätzliche Qualifikationsnachweise des Bieters bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten, projektspezifischen Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter bereits mit dem Angebot zusätzlich geeignete Referenzen einreichen.
1. Nachweis Befähigung zur Herstellung von Tragkonstruktion aus Stahl
Mit dem Angebot ist ein gültiges EG-Zertifikat für das Schweißen der Tragkonstruktion aus Stahl, für mindestens die Ausführungsklasse EXC2 gemäß DIN EN 1090-1 2012-02 für alle Arten der im LV beschriebenen Stahl- und Metallbauarbeiten, vorzulegen durch:
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauten nach DIN EN 1090-2: 2018-09 (Abschnitt 7) oder gleichwertig.
Als Eignungsnachweis gilt alternativ (gem. Liste der Technischen Baubestimmungen vom 09.04.2025 (VVTB Bln):
- ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1: 2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle
entsprechend DIN EN 1090-1: 2012-02 zertifiziert ist;
oder:
- ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2:2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit DIN EN 1090-1: 2012-02, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes Schweißzertifikat.
2. Referenzen für vergleichbare Bauleistungen:
Es ist mindestens eine Referenz über ein abgeschlossenes Bauvorhaben mit aussagefähigen Unterlagen vorzulegen, bei dem eine horizontale, betretbare Verglasung in Verbindung mit einer Stahlkonstruktion ausgeführt wurde. Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren liegen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder dessen Vertretung (falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird) mit Namen (Angabe der juristischen Person), Anschrift, Ansprechpartner und dessen Position bzw. Firmenzugehörigkeit, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung bei Gewerkebündelung z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer, ansonsten Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Fertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung des PQ-Verfahrens (https://www.pq-verein.de/downloads/) auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau oder Denkmal
- Bestätigung des Referenzgebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
- ggf. andere.
Folgende Angaben sind für die Referenzbescheinigung(en) für Komplettleistung erforderlich:
- Kurzbeschreibungen der Baumaßnahme
- Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
- Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
- Auftragswert der Maßnahme in Euro netto.
Folgende Angaben sind bei Referenzbescheinigungen für Einzelleistung erforderlich:
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, kg, t)
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
- Auftragswerts der ausgeführten einzelnen Bauleistungen in Euro netto.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Zertifikate
„ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
ATV DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten“
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:
ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert.
Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich).
Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.
Historischer Durchschnitt aus 318.252 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.480 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf
oeffentlichevergabe.de
angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung
über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.