Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Im Rahmen der Angebotsphase ist eine verpflichtende Besichtigung vorgesehen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel · Schleswig-Holstein · Oberste Landesbehörde
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Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein schreibt mit diesem Vergabeverfahren die Rahmenvereinbarung für die Modernisierung ihrer drei 27 m-Küstenboote aus. Als erstes Boot wird die Falshöft modernisiert. Weiterhin soll eine Rahmenvereinbarung über die Modernisierungen der zwei weiteren Küstenboote geschlossen werden. Der Auftraggeber hat für die Vergabe der Modernisierung des ersten Küstenbootes an einen Auftragnehmer ein Budget von €6.800.000,- (sechs Millionen achthundert tausend) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19% zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ergebnislos zu beenden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nicht nachgewiesen werden kann. Diese Rahmenvereinbarung regelt die Modernisierung von bis zu drei Küstenbooten (KB1–KB3). Die Höchstmenge der im Rahmen dieser Vereinbarung abrufbaren Leistungen beträgt drei Küstenboote. Mit Erreichen dieser Höchstmenge endet die Rahmenvereinbarung. Im Rahmen der Angebotsphase ist eine verpflichtende Besichtigung vorgesehen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Branche: Verkehr & Logistik
Rahmenvereinbarung zur Modernisierung von drei Küstenbooten der Landespolizei Schleswig-Holstein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
12. Ausgefülltes Preisblatt (Formblatt) ist zwingend in Excel (.xlsx-Format) einzureichen.
13. Eigenerklärung zum Gewichtszuwachs des Bootes gem. Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix.
14. Eigenerklärung zur Projektdauer gem. Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2023-2025).
9. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 – 2025) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
10. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt). 11. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Im Rahmen der Angebotsphase ist eine verpflichtende Besichtigung vorgesehen
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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