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2254_WB_Paul-Meyle-Schule_Heilbronn_Bewerbungsphase
Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Bereits in der Machbarkeitsstudie und Standortanalyse zur Weiterentwicklung der Paul Meyle Schule (DS 328/2025) wurde auf Basis der prognostizierten Schulentwicklung ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf festgestellt. Ausgehend von den Schülerzahlen der vergangenen Jahre wird bis zum Schuljahr 2034/2035 von einem Anstieg auf rund 435 Schülerinnen und Schüler ausgegangen. Der hieraus resultierende Bedarf an Klassen und Flächen übersteigt die vorhandenen Kapazitäten am bestehenden Standort deutlich und kann dort nicht mehr pädagogisch sinnvoll abgebildet werden. Um der prognostizierten Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig tragfähige schulorganisatorische Strukturen zu gewährleisten, ist neben einer Erweiterung am bestehenden Standort die parallele Entwicklung eines zusätzlichen Schulstandortes erforderlich. Aufgabe ist es, zukunftsfähige räumliche Lösungen zu schaffen, die den pädagogischen Anforderungen entsprechen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Schulangebots ermöglichen. Daher soll im Heilbronner Stadtteil Sontheim eine neue SBBZ-Schule entstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs entschieden. Ziel ist es, die bestmögliche architektonische, funktionale, städtebauliche, freiräumliche sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für die Entwicklung der Paul Meyle Schule beziehungsweise eines ergänzenden Schulstandortes zu finden. Die Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Architekten und Landschaftsarchitekten für die Planung von Freianlagen.
- Eine Bewerbergemeinschaft aus Architekten und Landschaftsarchitekten ist zwingend, sofern nicht ein Unternehmen beide Qualifikationen besitzt.
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit entsprechender Berufsbezeichnung oder anerkannter Befähigung.
- Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluss führen.
Gesucht werden Architekten und Landschaftsarchitekten für die Planung der Freianlagen der Paul-Meyle-Schule in Heilbronn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Beiträge des Realisierungswettbewerbs die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar): - Städtebauliches Konzept - Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts - Gebäudekonzept: Nutzungskonzept und Funktionalität - Freianlagenkonzept: Nutzungskonzept, Qualität und Funktionalität - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit - Baukonstruktion und Materialität Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 208.000 EUR (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:(Hinweis: vorläufiger Ansatz Abstimmung Preisgericht und AK erforderlich) 1. Preis 83.000,- EUR 2. Preis 52.000,- EUR 3. Preis 31.000,- EUR Anerkennungssumme 42.000,- EUR Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern. Die Ausloberin wird nach § 76 VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln. Folgende Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind vorgesehen: Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich anhand A. des Wettbewerbsergebnisses (Gewichtung 50 %), B. der Umsetzungsstrategie / Projektorganisation (Gewichtung 40 %), C. des Honorars (Gewichtung 10 %). Die vom Bieter mit seinem Angebot eingereichten Angaben zur Umsetzungsstrategie / Projektorganisation werden ebenso wie das Honorarangebot und der dem Wettbewerbsergebnis zugrunde liegende Wettbewerbsbeitrag im Zuschlagsfall Vertragsinhalt. Für die Honorarberechnung im Rahmen des Vergabeverfahrens ist gemäß Machbarkeitsstudie und Standortanalyse Drees&Sommer von vorläufigen Kostenrahmen in Höhe von 50 Mio. EUR brutto (Kostengruppe 200 bis 700) auszugehen. Der Kostenanteil für die Kostengruppen 300 / 400 und 500 beträgt: KG 300: ca. 23,05 Mio. EUR brutto KG 400: ca. 10,29 Mio. EUR brutto KG 500: ca. 1,57 Mio. EUR brutto“
20–20 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50 %Qualität
Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400, der 3. Preisträger 300, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.
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Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 40 %Qualität
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation Unterkriterien: B.1: Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrag (auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgericht) 20 % von insgesamt 40 % B.2: Umsetzungsstrategie Nachhaltigkeit und Energiedesign: 10 % von insgesamt 40 % B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergeben den Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 0 Punkte = ungenügende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
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Honorar 10 %Preis
Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist. Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien - Zulassungskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Zulassungskriterien: - Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über das Vergabeportal DTVP) - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architektenkammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt, etc. Dokument ist hochzuladen) - Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro, alt. der Gründung eines eigenen Architekturbüros bzw. Landschaftsarchitekturbüro im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung) - Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklärung) Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien - Zulassungskriterien - für die qualitative Auswahl. Der Landschaftsarchitekt und die konkreten Referenzprojekte können auch erst nach erfolgter Auswahl des Architekten benannt werden. In der Eigenerklärung ist zunächst nur zu bestätigen, dass die Mindestkriterien der Referenzen in der jeweiligen Kategorie nachgewiesen werden können. Im Falle einer Auswahl muss der Landschaftsarchitekt benannt werden und die für die in der Eigenerklärung benannten Referenzen die detaillierten Referenzblätter nachgereicht werden. Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch den Nachweis von Referenzprojekten. Anhand von Angaben im Online-Formular der Bewerbererklärung, ergänzt durch ein Projektfoto (optional auch eines Projektblatts), legen die Bewerber dar, inwieweit sie den Auswahlkriterien nach Pkt. 6.2.5 genügen. Auswahlkriterien Kategorie A: Gebäudeplanung (Architekt) Mindestkriterium: A1 Referenzprojekt "Neubau oder Umbau/Sanierung Bildungseinrichtung" -> unmittelbar vergleichbares Projekt Gebäudeplanung - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen - Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI - Baukosten KG 300 und 400: mindestens 5,0 Mio. netto - Angabe BGF: mind. 500 m² - Übergabe Gebäude an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Kategorie B: Freianlagenplanung (Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien: B1 Referenzprojekt "Neugestaltung oder Sanierung Platz- und Freianlagen von Bildungseinrichtungen" mit öffentlichem Auftraggeber -> unmittelbar vergleichbares Projekt Freianlagenplanung - als öffentliche Auftraggeber gelten auch kirchliche Träger bzw. Auftraggeber, die an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind - Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 39 HOAI 1 bis 8, mindestens 5 aufeinanderfolgende Leistungsphasen (LPH 4, Genehmigungsplanung kann übersprungen werden) - Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI - Baukosten KG 500: mindestens 300 T EUR netto - Übergabe Freianlage an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner) Kategorie C: sonstige (Architekt und Landschaftsarchitekt) Mindestkriterien: C1 Referenzprojekt "Wettbewerbserfolg oder ausgezeichnetes, realisiertes Projekt" - entweder Gebäudeplanung oder Freianlagenplanung - allgemeines Projekt - möglich ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte der Kategorie A und B - Zeitraum Wettbewerbserfolg (Preise): nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 - Zeitraum Auszeichnung: nach 01.01.2017 bis 30.05.2026 Hinweis: als "Auszeichnung" gilt z. B. ein Hugo-Häring-Preis, "Beispielhaftes Bauen", nicht anerkannt werden Zertifizierungen, wie z. B. DGNB Zertifikat
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Zuständige Vergabekammer ist für einen Nachprüfungsantrag: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 / 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 926-8730 / Telefax: 0721 926-3985 Email: vergabekammer@rpk.bwl.de / Internet: http://www.rp-karlsruhe.de/
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 02.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 15.05.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 749 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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