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Rahmenvereinbarung für die integrierte Projekt- und Produktberatung
FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR · Frankfurt am Main · Hessen
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Beschreibung
Die FITKO wirkt an der Digitalisierung in Deutschland an zentraler Stelle mit. Neben anderen Aufgaben wird die FITKO in Zukunft vom IT-Planungsrat mit der Umsetzung von Projekten sowie der Übernahme und Steuerung weiterer Produkte beauftragt. Insgesamt ist mit einem rasanten Aufgabenzuwachs zu rechnen. Um die Projekte schnell umsetzen zu können, benötigt die FITKO externe Unterstützung in acht verschiedenen Teilbereichen (Disziplinen): - Projektmanagement, - Interims-Produktmanagement, - Strategieberatung, - Enterprise- und Lösungsarchitektur, - Informationssicherheit, - Datenschutz, - Digitale Barrierefreiheit, - Software-Engineering, Softwareentwicklung und Betriebssteuerung. Die insoweit konkret zu erbringenden Leistungen und die Anforderungen werden in der Leistungsbeschreibung näher dargestellt. In diesen Disziplinen kann die FITKO anlassbezogen externe Unterstützungsleistungen von dem Auftragnehmer über Einzelabrufe beauftragen. Der Auftragnehmer und Rahmenvertragspartner stellt hierfür die erforderlichen Leistungen zur Verfügung und hält insofern hinreichend qualifiziertes Personal vor.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für integrierte Projekt- und Produktberatung mit geschätztem Gesamtwert von 254,5 Millionen Euro.
- Auftragnehmer muss als koordinierende Stelle fungieren, mehrere Disziplinen bündeln und Projektleitungstätigkeiten übernehmen, ggf. als Konsortium oder mit Nachunternehmern.
- Wesentliche Anforderungen: disziplinenübergreifende Leistungserbringung, vorhabenübergreifende Steuerung, Wissensmanagement, interne Abrechnung und Dokumentation.
- Verfahrensart ist Verhandlungsverfahren mit Aufrufen (neg-w-call), was auf mehrstufige Abrufe und längerfristige Zusammenarbeit hindeutet.
- Bieter sollten Referenzen zu großvolumigen integrierten Beratungsprojekten, Projektmanagement-Expertise und Erfahrung mit Konsortialstrukturen nachweisen.
Rahmenvereinbarung für integrierte Projekt- und Produktberatung mit geschätztem Wert von 254,5 Mio. EUR über mehrere Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Leistungen werden im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das bedeutet: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB des Bewerbers. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorhanden ist. Es werden nur diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen. Ferner können die Bewerber weitere bewertungsrelevante Anforderungen erfüllen, für die von der Auftraggeberin Punkte gemäß Ziff. 1.2 der allgemeinen Vergabebedingungen vergeben werden. Sofern mehr als drei Bewerber die von der Auftraggeberin aufgestellten und bekanntgemachten Anforderungen an die Eignung erfüllen, nimmt die Auftraggeberin eine Auswahl anhand der bekanntgemachten Bewertungskriterien vor: Die drei Bewerber mit den meisten Punkten werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Punktgleichstand zwischen den letztplatzierten wird gelost. Wenn sich nicht drei geeignete Bewerber qualifizieren, können auch weniger Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die - zunächst indikativen -Angebote von der Vergabestelle geprüft. Weil die ersten Angebote indikativ sind, werden die Bieter in jedem Fall die Gelegenheit erhalten, ein überarbeitetes Angebot einzureichen. Insofern wird eine Verhandlungsrunde stattfinden. Dabei haben die Bieter aber keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Verhandlungsvorschläge von ihnen aufgegriffen werden.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungspunkte Bieter nach WichtigkeitQualität
Es können max. 200 Punkte (100 Punkte für das Konzept und 100 Punkte für die Erfahrungen des einzusetzenden Personals) erzielt werden. Es können maximal 100 Leistungspunkte für das Konzept gemäß separater Matrix (Datei: "10_Bewertungsmatrix_Konzept.pdf") erzielt werden. Des Weiteren können vom Bieter für die Erfahrungen des einzusetzenden Personals gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Punkte erreicht werden. Es können je Teilleistungsbereich (Disziplin) 100 ungewichtete Rohpunkte - also maximal 800 ungewichtete Rohpunkte bei acht Disziplinen - erzielt werden. Diese in der jeweiligen Kategorie erzielten Punkte werden sodann gewichtet. Auf diese Weise können maximal 100 Leistungspunkte (gewichtet) erzielt werden. Die in der jeweiligen Disziplin erzielten ungewichteten Rohpunkte für die Leistung werden sodann wie folgt gewichtet: Projektmanagement: 25 Prozent, Interims-Produktmanagement: 10 Prozent, Strategieberatung: 5 Prozent, Entprise- und Lösungsarchitektur: 15 Prozent, Informationssicherheit: 5 Prozent, Datenschutz: 5 Prozent, Barrierefreiheit: 5 Prozent, Software-Engineering, Softwareentwicklung und Betriebssteuerung: 30 Prozent.
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Preis Bieter nach WichtigkeitPreis
Als "P" geht in die Wertung der Gesamtwertungspreis ein, wie er im Preisblatt, Anlage 2 zu den Allgemeinen Vergabebedingungen, einzutragen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Das Eignungskriterium gilt für alle acht Teilbereiche: Es sind Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in der EU (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) zu machen. Nachweis durch Angabe in den Formularen 6.1 bis 6.8: Zusatzerklärung zur Eignung (alle acht Teilbereiche).
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Barrierefreiheit": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 1.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.7: Zusatzerklärung zur Eignung (6.7_Zusatzerklärung zur Eignung_Barrierefreiheit). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Datenschutz": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Datenschutz waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 1.500.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.6: Zusatzerklärung zur Eignung (6.6_Zusatzerklärung zur Eignung_Datenschutz). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Enterprise- und Lösungsarchitektur": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Enterprise- und Lösungsarchitektur waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 18.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.4: Zusatzerklärung zur Eignung (6.4_Zusatzerklärung zur Eignung_Enterprise- und Lösungsarchitektur). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Informationssicherheit": Es sind Angaben zum jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 3.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.5: Zusatzerklärung zur Eignung (6.5_Zusatzerklärung zur Eignung_Informationssicherheit). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Interims-Produktmanagement": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Produktmanagement waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 10.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.2: Zusatzerklärung zur Eignung (6.2_Zusatzerklärung zur Eignung_Interims-Produktmanagement). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Projektmanagement": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Projektmanagement waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 25.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.1: Zusatzerklärung zur Eignung (6.1_Zusatzerklärung zur Eignung_Projektmanagement). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Software-Engineering, Softwareentwicklung und Betriebssteuerung": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Software-Engineering, Softwareentwicklung und Betriebssteuerung waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 45.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.8: Zusatzerklärung zur Eignung (6.8_Zusatzerklärung zur Eignung_Software-Engineering). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Teilbereich "Strategieberatung": Es sind Angaben zum durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in Deutschland (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag sind, zu machen. Als vergleichbar im Sinne dieser Vorgabe gelten nur solche Leistungen, deren Gegenstand Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Strategieberatung waren. Mindestanforderung: Nachzuweisen ist für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen von jeweils mindestens 3.000.000 EUR (netto). Nachweis durch Angabe in Formular 6.3: Zusatzerklärung zur Eignung (6.3_Zusatzerklärung zur Eignung_Strategieberatung). Darüber hinaus können Punkte erzielt werden, wenn in dem jeweiligen Teilbereich mehr als der jeweils geforderte durchschnittliche spezifische Mindestumsatz nachgewiesen wird. Weist der Bewerber in jeweils einem Teilbereich der integriert zu erbringenden Gesamtleistung einen höheren als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz nach, erhält der Bewerber maximal 5 Punkte je Teilbereich. Für jeden Prozentpunkt, den der Bewerber mehr als der geforderten durchschnittliche spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nachweist, erhält der Bewerber 0,1 Punkte. Weist er also zehn Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er einen Punkt. Weist er 50 Prozentpunkte mehr als den geforderten durchschnittlichen spezifischen Mindestumsatz in einem Teilbereich nach, erhält er 5 Punkte. Mehr Umsatz führt nicht zu einer höheren Bewertung. Für den Nachweis von höheren Umsätzen in den acht Teilbereichen können also jeweils 5 Punkte pro Teilbereich erzielt werden (es findet insoweit eine wertungsmäßige Deckelung auf 5 x 8 Punkte statt). In Summe können somit insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teilbereich "Barrierefreiheit" Unternehmensbezogene Referenzen. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber muss die Durchführung von 26 vergleichbaren Referenzprojekten versichern, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und binnen der letzten drei Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung des Angebots in diesem Verfahren erfolgreich beendet wurden oder seit mindestens sechs Monaten andauern. Davon sind insgesamt 10 Referenzprojekte mittels dieses Referenzformulars nachzuweisen. Vergleichbar ist die Referenz, wenn Gegenstand des Auftrags Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit waren. Der Bewerber versichert die Ausführung folgender vergleichbarer Referenzprojekte: - Mindestens 5 Projekte: Beratung zur Umsetzung barrierefreier Webauftritte, Apps, digitaler Dokumente und weiterer digitaler Angebote mit einem Umfang von mindestens fünf Personentagen. Davon ist für 3 der 5 Projekte das Referenzformular ausgefüllt einzureichen. - Mindestens 10 Projekte: Durchführung eines Prüf-/Testverfahrens auf BITV und WCAG Kriterien und Erstellung eines Testberichts mit konkreten Handlungsempfehlungen. Davon ist für 3 der 10 Projekte das Referenzformular ausgefüllt einzureichen. - Mindestens 10 Projekte: Prüfung und Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten. Davon ist für 3 der 10 Projekte das Referenzformular ausgefüllt einzureichen. - Mindestens 1 Projekt: Durchführung einer Schulung / eines Coachings oder Wissensvermittlung zu Digitaler Barrierefreiheit an Teams. Für das eine Referenzprojekt ist das Referenzformular ausgefüllt einzureichen. Nachweis durch Angabe in Formular 6.7: Zusatzerklärung zur Eignung (6.7_Zusatzerklärung zur Eignung_Barrierefreiheit).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teilbereich "Datenschutz": Unternehmensbezogene Referenzen. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber muss mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und binnen der letzten fünf Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung des Angebots in diesem Verfahren erfolgreich beendet wurden oder seit mindestens sechs Monaten andauern. Vergleichbar ist die Referenz, wenn Gegenstand des Auftrags datenschutzrechtliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB waren. Nachweis durch Angabe in Formular 6.6: Zusatzerklärung zur Eignung (6.6_Zusatzerklärung zur Eignung_Datenschutz).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Teilbereich "Enterprise- und Lösungsarchitektur": Unternehmensbezogene Referenzen. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber muss mindestens acht vergleichbare Referenzen nachweisen, die mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und binnen der letzten drei Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung des Angebots in diesem Verfahren erfolgreich beendet wurden oder seit mindestens sechs Monaten andauern. Vergleichbar ist die Referenz, wenn Gegenstand des Auftrags Beratungsleistungen im Bereich Enterprise-Architektur und Lösungsarchitektur waren. Von den insgesamt acht Referenzen müssen - mindestens zwei Referenzen Leistungen im Bereich Enterprise-Architekturmanagement, Architektur-Governance oder domänenübergreifende Zielbilder betreffen, - mindestens vier Referenzen Leistungen im Bereich Lösungsarchitektur betreffen, - mindestens zwei Referenzen Leistungen in sicherheitskritischen, hochregulierten oder Schutzbedarf-hoch-Umfeldern betreffen, - mindestens zwei Referenzen organisationsübergreifende oder föderale IT-Kontexte betreffen. - mindestens eine Referenz außerhalb der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in regulierten oder großskaligen Branchen wie Finanzwirtschaft, Versicherungen, Industrie, Telekommunikation, E-Commerce oder vergleichbaren Domänen, erbracht worden sein. Einzelne Projektreferenzen können mehrere dieser Anforderungen gleichzeitig abdecken. Von den vorgelegten Projektreferenzen müssen mindestens vier Referenzen bei Abschluss ein Leistungsvolumen von mindestens 1000 PT aufgewiesen haben. Von diesen vier Referenzen muss jeweils mindestens eine hauptsächlich im Beratungsfeld Enterprise-Architektur und eine hauptsächlich im Beratungsfeld Lösungsarchitektur erbracht worden sein. Von den vorgelegten Projektreferenzen muss mindestens eine Referenz bei Abschluss ein Leistungsvolumen von mindestens 2000 PT aufgewiesen haben. Nachweis durch Angabe in Formular 6.4: Zusatzerklärung zur Eignung (6.4_Zusatzerklärung zur Eignung_Enterprise- und Lösungsarchitektur).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Barrierefreiheit": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 10 Personen mit dem Rollenprofil Junior Accessibility Expert / Junior Expert:in Barrierefreiheit gem. Ziff. 9.2 der Leistungsbeschreibung, - 6 Personen mit dem Rollenprofil Accessibility Expert / Expert:in Barrierefreiheit gem. Ziff. 9.2 der Leistungsbeschreibung, - 4 Personen mit dem Rollenprofil Senior Accessibility Consultant / Senior Berater:in Barrierefreiheit gem. Ziff. 9.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.7: Zusatzerklärung zur Eignung (6.7_Zusatzerklärung zur Eignung_Barrierefreiheit).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Datenschutz": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 5 Personen mit dem Rollenprofil Junior Expert:in gem. Ziff. 8.2 der Leistungsbeschreibung, - 5 Personen mit dem Rollenprofil Senior Expert:in gem. Ziff. 8.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.6: Zusatzerklärung zur Eignung (6.6_Zusatzerklärung zur Eignung_Datenschutz).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Enterprise- und Lösungsarchitektur": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 5 Personen mit dem Rollenprofil Senior Enterprise Architekt:innen gem. Ziff. 6.2.1.1 und 6.2.1.5 der Leistungsbeschreibung, - 15 Personen mit dem Rollenprofil Enterprise Architekt:innen gem. Ziff. 6.2.1.2 und 6.2.1.5 der Leistungsbeschreibung, - 15 Personen mit dem Rollenprofil Senior Lösungsarchitekt:innen gem. Ziff. 6.2.1.3 und 6.2.1.5 der Leistungsbeschreibung, - 25 Personen mit dem Rollenprofil Lösungsarchitekt:innen gem. Ziff. 6.2.1.4 und 6.2.1.5 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.4: Zusatzerklärung zur Eignung (6.4_Zusatzerklärung zur Eignung_Enterprise- und Lösungsarchitektur).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Informationssicherheit": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 30 Personen mit dem Rollenprofil Junior Berater Informationssicherheit gem. Ziff. 7.2 der Leistungsbeschreibung, - 20 Personen mit dem Rollenprofil Senior Berater Informationssicherheit gem. Ziff. 7.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.5: Zusatzerklärung zur Eignung (6.5_Zusatzerklärung zur Eignung_Informationssicherheit).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Interims-Produktmanagement": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 2 Personen mit dem Rollenprofil Assistenz gem. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung, - 12 Personen mit dem Rollenprofil Junior Produktmanager gem. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung, - 14 Personen mit dem Rollenprofil Senior Produktmanager gem. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung, - 2 Personen mit dem Rollenprofil Partner gem. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.2: Zusatzerklärung zur Eignung (6.2_Zusatzerklärung zur Eignung_Interims-Produktmanagement).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Projektmanagement": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 100 Personen mit dem Rollenprofil Junior Berater/Projektmanager gem. Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung, - 50 Personen mit dem Rollenprofil Senior Berater/Projektmanager gem. Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung, - 10 Personen mit dem Rollenprofil Partner gem. Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.1: Zusatzerklärung zur Eignung (6.1_Zusatzerklärung zur Eignung_Projektmanagement).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Software-Engineering, Softwareentwicklung und Betriebssteuerung": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 10 Personen mit dem Rollenprofil Junior Software-Engineer gem. Ziff. 10.2.1 und 10.2.6 der Leistungsbeschreibung, - 15 Personen mit dem Rollenprofil Senior Software-Engineer gem. Ziff. 10.2.1 und 10.2.6 der Leistungsbeschreibung, - 5 Personen mit dem Rollenprofil Lead Software-Engineer gem. Ziff. 10.2.1 und 10.2.6 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.8: Zusatzerklärung zur Eignung (6.8_Zusatzerklärung zur Eignung_Software-Engineering).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Teilbereich "Strategieberatung": Angaben des Bewerbers zu Personalressourcen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Die Erfüllung der Eignungskriterien sind im Rahmen der Bewerbung unter Angabe der Anzahl der Personalressourcen im Konsortium anzugeben. Mindestanforderung an die Eignung: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (pro Jahr) über mindestens folgendes Personal, das die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an das jeweilige Rollenprofil erfüllt, verfügt hat: - 10 Personen mit dem Rollenprofil Strategieberater:in gem. Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung, - 10 Personen mit dem Rollenprofil Senior Strategieberater:in gem. Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung, - 10 Personen mit dem Rollenprofil Portfoliomanager:in gem. Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung, - 10 Personen mit dem Rollenprofil Senior Portfoliomanager:in gem. Ziff. 5.2 der Leistungsbeschreibung. Nachweis durch Angabe in Formular 6.3: Zusatzerklärung zur Eignung (6.3_Zusatzerklärung zur Eignung_Strategieberatung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert 254.500.000 €2 Veröffentlichungen
- 04.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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