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NBHL_407_Hubboden
Stadt Lohne · Lohne · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 30.06.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
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Beschreibung
Hubboden
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind zwei Hubböden für Sport- und Lehrschwimmbecken inklusive Zubehör.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung der Stadt Lohne.
- Die Installation maschinentechnischer Anlagen im Schwimmbadbereich ist gefordert.
- Bieter sollten Erfahrung mit Schwimmbadtechnik und den entsprechenden Installationen nachweisen können.
Die Stadt Lohne schreibt die Lieferung und Installation von zwei Hubböden für ein Sportbecken und ein Lehrschwimmbecken aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
C) Erklärung zur Eintragung in die folgenden Register: Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handwerkskammer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
E) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG F) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies gesondert mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf gesonderte Anforderung vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
G) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind Hubbodenanlagen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen in Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist. Die Vorlage der geforderten Nachweise hat mit dem Angebot zu erfolgen, wenn nicht explizit festgelegt ist, dass der Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen ist. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf gesonderte Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind - Gesonderter Nachweis: Formblatt zu weiteren Ausschlussgründen). J) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die In Ziffer 5.1.9 Buchstabe A bis I. Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen, soweit im Einzelnen nicht anders vorgegeben. Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend. K) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: (1) Erklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235; bei der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die obere Tabelle auf dem Formblatt auszufüllen) (2) Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist zusätzlich die Abgabe einer gemeinsamen Haftungserklärung hinsichtlich der Auftragsausführung gefordert (Formblatt 236). (3) Darüber hinaus sind für das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die folgenden Unterlagen einzureichen: (a) Allgemeine Erklärungen zur Eignung gem. Ziffer 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung, Buchstabe A bis G. Auf gesonderte Anforderung ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen die gem. Ziffer 5.1.9 in den Buchstaben A bis D auf gesonderte Anforderung vorzulegenden Nachweise einzureichen. (b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen. (4) Auf die VORBEMERKUNG ZU DEN EIGNUNGSKRITERIEN - FESTLEGUNG ZUR FORM DES NACHWEISES wird verwiesen. Die Festlegung gilt für Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, entsprechend.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
H) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind im vorliegenden Fall Hubodenanlagen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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Durchschnittliche Personalstärke
I) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist zusätzlich als Nachweis auf gesonderte Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Erklärung hinsichtlich der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 05.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 30.06.2026 Die Positionen 1.1.40 und 1.2.30 entfallen. Die notwendigen Treppenanlagen sind in Pos. 1.1.30 und Pos. 1.2.20 vollständig beschrieben und anzubieten. Das Leistungsverzeichnis wurde entsprechend angepasst.
- Frist 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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