Mehr Details
Betriebsärztliche Betreuung gem. DGUV V2 in der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 30.06.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Gesundheitswesen & Medizintechnik-Ausschreibungen in Niedersachsen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Gesundheitswesen & Medizintechnik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Beschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NLStBV in ganz Niedersachsen. Der Auftrag umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 für eine Landesbehörde.
- Geschätzter Auftragswert 1,7 Millionen EUR, offenes Verfahren mit Standardwettbewerb.
- Leistungen umfassen alle Aufgaben nach § 3 ASiG in Verbindung mit DGUV V2 für Mitarbeiter der NLStBV landesweit.
- Bieter müssen qualifizierte Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit entsprechenden Zertifikaten und Erfahrung in der Betreuung öffentlicher Einrichtungen nachweisen.
- Detaillierte Leistungsbeschreibung und Anforderungen sind in Teil B der Ausschreibungsunterlagen enthalten; frühzeitige Beschaffung dieser Unterlagen empfohlen.
Rahmenvereinbarung für arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Betreuung gemäß DGUV V2 für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in ganz Niedersachsen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Durchschnittspreis pro Einsatzstunde für die arbeitsmedizinische Betreuung 60 %Preis
(Arbeitsmedizinische Betreuung i.S.d. Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 - Pos. 1 des Angebotsvordrucks; Preis für zusätzliche Zeitstunde der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes - Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Einsatzstunde erhält 600 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 540 Punkte von 600 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
-
Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen 25 %Preis
(Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" - Pos. 3 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut"- Pos. 4 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"- Pos. 5 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze"- Pos. 6 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 225 Punkte von 250 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
-
Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von folgenden Vorsorgeuntersuchungen 15 %Preis
(Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" - Pos. 7 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" - Pos. 8 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" - Pos. 9 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"- Pos. 10 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" - Pos. 11 des Angebotsvordrucks; Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" - Pos. 12 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis pro Person für die Durchführung von v. g. Vorsorgeuntersuchungen erhält 150 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Durchschnittspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Durchschnittspreises 135 Punkte von 150 möglichen Punkten. Der Durchschnittspreis errechnet sich, indem die Summe der jeweiligen Positionen durch die Anzahl der in die Wertung einbezogenen Positionen geteilt wird. Beispiel: 100,00 EUR + 120,00 EUR + 145,00 EUR + 115,00 EUR = 480,00 EUR 480,00 EUR / 4 = 120,00 EUR Durchschnittspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Auftragnehmer entspricht in seiner Ausstattung den "Grundsätzen über Ärzte, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel für überbetriebliche arbeitsmedizinische Dienste" (BGG 963). Der Auftragnehmer ist im Besitz einer mobilen Ausstattung für augenärztliche Untersuchungen (G37). Diese stellt der Auftragnehmer für die Durchführung der augenärztlichen Untersuchungen in den Räumen des Auftraggebers zur Verfügung. Der Auftragnehmer versichert, dass die eingesetzte Betriebsärztin (BÄ) oder der eingesetzte Betriebsarzt (BA) neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 auch über die erforderlichen Ermächtigungen für die vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen verfügt. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat für jede betreuende BÄ / jeden betreuenden BA einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen. Die betreuende BÄ / der betreuende BA verfügt über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärzte mindestens zur Durchführung der folgenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen befähigt sein: Arbeitsmedizinische Eignung "Lärm" (vormals G 20) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut" (vormals G 24) Arbeitsmedizinische Eignung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (vormals G 25) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Bildschirmarbeitsplätze" (vormals G 37) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Schweißrauche" (vormals G 39) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe - allgemein" (Vormals G 40) Arbeitsmedizinische Eignung "Arbeiten mit Absturzgefahr" (vormals G 41) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (vormals G 42) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibration" (vormals G 46) Arbeitsmedizinische Vorsorge "Pflanzenschutzmittel" (vormals H 2) Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen (in Abhängigkeit der geplanten Verwendung) Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Durchführung von arbeitsmedizinischen Gutachten zur Arbeits- und Einsatzfähigkeit von Beschäftigten Durchführung von Titer Untersuchungen und Impfungen Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten. Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen. Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für den jeweiligen Standort eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 9 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe einreicht und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.700.000 €3 Veröffentlichungen
Watchlist buchen →Frist nicht verpassen?
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 373 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →