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GU-Rahmenvertrag 2026 Los 3 - TGA_Schlüsselfertiges Bauen
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erbringung von Abrufleistungen in diversen Hochbaugewerken. Die Grundlage der Leistungen bildet das entsprechende Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen). Die Leistungen dienen der schnellen Herrichtung von Räumen, Flächen und Objekten von z.B. Kulturräumen, Büros, flexiblen Arbeitsorten, Flüchtlingsunterkünfte sowie dem Abbau von Leerstandsflächen. Es handelt sich bei den hier ausgeschriebenen Leistungen um Ausbauleistungen, welche sich im BIM-Portfolio vor allem auf Büro-/Verwaltungsräumlichkeiten (mit dazugehörigen Nebenräumen, wie Besprechungsräumen, WCs und Teeküchen) sowie Kulturräume beziehen. Die zuletzt genannten Räumlichkeiten werden hierbei trotz verschiedenster kreativer Nutzung (Musik, Tanz, Malerei, Kunst etc.) in einem Standard hergestellt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens sollen fünf Rahmenvertragspartner für die Ausführung der benannten Leistungen gebunden werden. Der Einzelabruf erfolgt anhand der Kriterien des §4a EU VOB/A. Die Einzelheiten sind in dem Vertrag zur Rahmenvereinbarung, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, geregelt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für TGA-Ausbauleistungen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro etc.) in Büro-, Verwaltungs- und Kulturräumen mit geschätztem Gesamtwert von 20,5 Mio. EUR.
- Fünf Rahmenvertragspartner werden gebunden; Einzelabruf erfolgt nach §4a EU VOB/A mit transparenten Vergabekriterien.
- Leistungen umfassen Ausbauleistungen für flexible Arbeitsräume, Flüchtlingsunterkünfte und Leerstandsabbau im BIM-Portfolio des Landes Berlin.
- Bieter müssen nachweisen: Referenzen in vergleichbaren TGA-Ausbauprojekten, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für Großaufträge, BIM-Kompetenz und Erfahrung mit standardisierten Ausbauprozessen.
- Offenes Verfahren (open procedure) mit Vergabeunterlagen inkl. detailliertes Leistungsverzeichnis und Rahmenvertragsmuster; Angebotserstellung nach VOB/A erforderlich.
Rahmenvertrag für TGA-Ausbauleistungen (Technische Gebäudeausrüstung) in diversen Gewerken zur schnellen Herrichtung von Büro-, Verwaltungs- und Kulturräumen sowie Flüchtlingsunterkünften.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Bieter haben im Angebotskalkulationsblatt einen prozentualen Auf- oder Abgebot je LV Titel anzugeben. Der Angebotspreis ergibt sich aus dem prognostizierten Abrufvolumen und den von den Bietern abgegebenen Auf- und Abgeboten. Die Angebotspreise werden in eine Rangfolge gereiht. Die Zuschläge gehen an die 5 wirtschaftlichsten Bieter. Bei gleichrangigen Angeboten entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Firmensitz in der EU. Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis umfassen: 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden pauschal (zweifach maximiert p.a.). Sofern der Bieter über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot rechtsverbindlich zu erklären, dass er im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Nachweis erfolgt durch rechtsverbindliche Eigenerklärung (Selbstauskunft und Eignungsnachweis) gem. den Vergabeunterlagen oder durch Kopievorlage der Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
-Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Bei fehlender Präqualifizierung ist zusätzlich die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
-Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 2.000.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umsatz muss Leistungen umfassen, die mit den im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Bauleistungen vergleichbar sind -Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Selbstauskunft und Eignungsnachweis) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
-Während der Leistungserbringung muss auf der Baustelle jederzeit mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter anwesend sein, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt, um die Kommunikation mit der Bauleitung, die Umsetzung von Sicherheitsanweisungen sowie die Dokumentation der Leistungsausführung sicherzustellen. -Der Nachweis erfolgt durch rechtsverbindliche Eigenerklärung (Selbstauskunft und Eignungsnachweis) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
-Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens zwei projektvergleichbaren Referenzen: Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Es müssen mindestens zwei Referenzen von zwei verschiedenen Auftraggebern vorliegen, die jeweils alle Anforderungen erfüllen, um wertbar zu sein. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen. a) Leistungsinhalt und -umfang sind mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar - hier: Bauleistungen gemäß dieser Ausschreibung zugrunde liegendem Leistungsverzeichnis. b) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich). c) der Auftragswert muss mindestens 50.000 EUR netto betragen. -Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Selbstauskunft und Eignungsnachweis) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Durchschnittliche Personalstärke
-Der Bieter hat nachzuweisen, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens 6 Fachkräfte (Facharbeiter oder höher qualifizierte Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung) für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen vorhalten kann. Der Nachweis erfolgt durch rechtsverbindliche Eigenerklärung (Selbstauskunft und Eignungsnachweis) gem. den Vergabeunterlagen Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). -Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. -Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 20.500.000 €2 Veröffentlichungen
- 09.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 614 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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