Vertrag geändert (2025) IT & Digitalisierung
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Sektoraler Identity Provider - Weiterentwicklung

BITMARCK Service GmbH

Beschreibung

Die BITMARCK Service GmbH (nachfolgend: "BITMARCK") hat mit der Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH (nachfolgend: "RISE") am 29. Juli 2021 einen EVB-IT Systemvertrag über die Erweiterung/Weiterentwicklung eines ihr zuvor bereits überlassenen Identity Access Management System für die elektronische Patientenakte (nachfolgend: "ePA-IAM") zu einem einheitlichen und anwendungsübergreifenden Standard-IAM (nachfolgend: "bitIAM") geschlossen. Dieser EVB-IT Systemvertrag ist am 27. Oktober 2023 durch den Abschluss eines EVB-IT Systemvertrags über die Erstellung eines Gesamtsystems "Sektoraler Identity Provider" (nachfolgend: "sIDP") ersetzt worden (nachfolgend: "sIDP-Vertrag"), weil das Produkt bitIAM aufgrund geänderter Regulatorik der gematik GmbH (nachfolgend: "gematik") grundlegend in seinem Quellcode erweitert/angepasst/weiterentwickelt und als Produkt sIDP dann zur Zulassung durch die gematik gebracht werden musste. Die gematik hat am 14.08.2024 eine neue Spezifikation für den Produkttyp Sektoraler Identity Provider erlassen. Der konkrete Bedarf für die vorliegende Auftragsänderung ergibt sich aus der gesetzlichen/regulatorischen Notwendigkeit für BITMARCK und Kassen als Anbieter, das Produkt sIDP im Rahmen des durch die gematik definierten Produkttypsteckbriefs (Spezifikation) zu betreiben. Durch diese Auftragsänderung werden Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Standardsoftwarekomponente sIDP des sIDP-Gesamtsystems vereinbart, um hiermit das sIDP-Gesamtsystem an die neue Spezifikationslage anzupassen. Aus der regulatorisch geforderten Weiterentwicklung des sIDP ("Ob") ergibt sich zugleich die Notwendigkeit, das sIDP-Gesamtsystem insoweit gemäß den Ausgestaltungsanforderungen der BITMARCK und der Kassen ("Wie") weiterzuentwickeln (sog. Ausgestaltungsleistungen). Die Ausgestaltungsleistungen sind vollumfänglich auf gematik-Spezifikationen aus der Vergangenheit zurückzuführen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die Anpassung und Weiterentwicklung der Software "Sektoraler Identity Provider" (sIDP).
  • Die Anpassungen erfolgen aufgrund neuer Spezifikationen der gematik und regulatorischer Notwendigkeiten.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 221.000 EUR.
  • Es handelt sich um eine Auftragsänderung (cont-modif) eines bestehenden EVB-IT Systemvertrags.
  • Bieter sollten Erfahrung mit Identity Access Management Systemen und regulatorischen Anforderungen im Gesundheitswesen mitbringen.

Die Ausschreibung betrifft die Anpassung und Weiterentwicklung der Standardsoftwarekomponente "Sektoraler Identity Provider" (sIDP) zur Erfüllung neuer regulatorischer Vorgaben der gematik.

Der geschätzte Wert beträgt 221.000 EUR. Gefordert sind Leistungen zur Anpassung und Erweiterung der Software gemäß neuer Spezifikationen und Ausgestaltungsanforderungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 S. 2 GWB: Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Bestehender Vertrag modifiziert

    Vertragswert 221.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 343 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 221.000 €
Oberes Quartil 360.420 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

221.000 €
Vertragswert

Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber BITMARCK Service GmbH
Veröffentlicht 18.06.2025
CPV-Codes (2) 72212100 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vertragsänderung (?)
Bestehender Vertrag modifiziert

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.833 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.063 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 30%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Erweiterte Daten

Quelle: TED EU · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 12.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: