Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr in dem Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst
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Beschreibung
Der Landkreis Osnabrück ist in seinem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 NNVG Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in seinem Zuständigkeitsgebiet und zugleich zuständige Behörde im Sinne des Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) in Verbindung mit § 4 Abs. 4 Nr. 2 NNVG. Er beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Art. 3 Abs. 1 VO 1370, der gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG nach den Bestimmungen des GWB und der VgV vergeben wird. Die Verfahrensart der Ausschreibung steht noch nicht fest. Die Vergabe umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ i. S. d. §§ 9 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 lit d) PBefG (konkrete Beschreibung des Linienbündels siehe unten). Die Einzelheiten zu den (Mindest- )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreises Osnabrück zu entnehmen. Der NVP ist unter "https://www.planos-info.de/leistungen/nahverkehrsplan/aktueller-nahverkehrsplan/" öffentlich zugänglich und abrufbar. Der Landkreis Osnabrück liegt im Tarifraum der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS). Mithin gelten die Tarifbestimmungen des VOS. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des VOS-Tarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter "https://www.vos.info/tarifbestimmungen.html" einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 01.11.2025. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 31.10.2035. Der öDA umfasst das Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“ als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst die folgenden Linien: Linie 533: Wallenhorst – Rulle – Osnabrück; Linie
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel Osnabrück-Wallenhorst.
- Der Auftrag umfasst 13 Buslinien mit ca. 1,6 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr und einer Laufzeit von 10 Jahren.
- Die Betriebsaufnahme ist für den 01.11.2025 geplant, die Laufzeit endet am 31.10.2035.
- Die Anforderungen ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Osnabrück und den Tarifen der VOS.
- Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht für die Verkehrsleistungen zu erteilen.
Der Landkreis Osnabrück vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel „Osnabrück-Wallenhorst“.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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