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Reallabor Rheinland - Erkundungsbohrung Weisweiler R1 Ausschreibung einer Bohranlage mit Personal, zugehörigem Equipment und Leistungen für die Durchführung einer geothermischen Erkundungsbohrung
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der Angewandten Forschung e.V., vertreten durch die Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (Fraunhofer IEG) · Bochum · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Ausschreibung einer Bohranlage mit Personal, zugehörigem Equipment und Leistungen für die Durchführung einer geothermischen Erkundungsbohrung Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Hansastraße 27c, 80686 München, Deutschland, vertreten durch die Fraunhofer IEG, Am Hochschulcampus 1, 44801 Bochum als Auftraggeberin (nachfolgend AG) plant eine vertikale Erkundungsbohrung auf dem RWE-Kraftwerksgelände Weisweiler niederzubringen. Die geplante Endteufe liegt bei etwa 3140 m. Für die Bohrmaßnahmen steht ein bereits errichteter Bohrplatz zur Verfügung. Auf dem Kraftwerksgelände Weisweiler der RWE Power AG bei Eschweiler nahe Aachen soll eine etwa 3140 m tiefe, vertikale Erkundungsbohrung mit dem Namen „Weisweiler R1“ (kurz WW-R1) abgeteuft werden. Ziel ist es im Rahmen des Projekts Reallabor Rheinland das geothermische Potential der Region zu erkunden. Die Durchführung der Erkundungsbohrung und begleitender Arbeiten wird von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., vertreten durch das Fraunhofer IEG als AG und Operator übernommen. Das „Fraunhofer Reallabor Geothermie Rheinland“ wird mit rund 52 Millionen Euro durch Bundes- und Landesprogramme zur Unterstützung des Strukturwandels in ehemaligen Kohleregionen gefördert. Die derzeitige zeitliche Planung sieht vor, bis zum Ende 2026 die Detailplanung der Bohrung abzuschließen und alle notwendigen Betriebspläne und Anträge einzureichen, um noch in diesem Jahr alle notwendigen Genehmigungen zu erhalten. Parallel dazu werden alle Ausschreibungen für Servicegewerke und Equipment erstellt, veröffentlicht und vergeben. Plan ist es, die Vorarbeiten für die Bohrung Ende 2026 abzuschließen und im Q1 2027 die Bohrarbeiten zur WW-R1 zu beginnen. Für die Durchführung der Bohrarbeiten werden derzeit 3 Monate eingeplant. Der genaue Zeitpunkt der Bohranlagenanlieferung ist zwischen AG und AN zu vereinbaren. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsver
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer geothermischen Erkundungsbohrung (ca. 3140 m Tiefe) mit Bohranlage, Personal und Equipment.
- Das Projekt 'Reallabor Rheinland' wird durch Bundes- und Landesprogramme gefördert.
- Geplanter Bohrbeginn ist Q1 2027, die Bohrarbeiten sind auf 3 Monate angesetzt.
- Bieter müssen Erfahrung in Tiefbohrungen nachweisen und die Detailplanung bis Ende 2026 abschließen.
Die Ausschreibung betrifft die Bereitstellung einer Bohranlage mit Personal, Equipment und Leistungen für eine geothermische Erkundungsbohrung bis ca. 3140 m Tiefe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Für das Zuschlagskriterium werden maximal 350 Punkte vergeben. Die im Zuschlagskriterium „Preis“ erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Angebotsgesamtpreis (in EUR, netto) gemäß Preisblatt. Das Angebot mit den niedrigsten Angebotsgesamtpreis erhält die volle Punktzahl (350 Punkte). Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte: Damit gilt folgende Formel: P 35 %Preis
Grundlage ist der Angebotsgesamtpreis gemäß Preisblatt
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• Aufstellungspläne, sowie Flucht- und Rettungspläne mit Angabe der Ex-Zonen und Mittel zur Notfallvorsorge, Umsturzbereich gem. BVOT NRW, inkl. Erläuterungstext • Equipmentliste Die ausgefüllte Equipmentliste • Datenblätter, technische Zeichnungen und Herangehensweise BOP, Riser und Diverter • Leistungsfähigkeit Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 02. 30 %Qualität
Bohranlage mit Equipment, Instandhaltungssystematik und Herangehensweise
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Der Bieter hat mit seinem Angebot auf eigener Anlage ein Personaleinsatzkonzept zum Schlüsselpersonal einzureichen: Das Konzept soll darstellen, wie der Bieter im Auftragsfall den Einsatz des Schlüsselpersonals organisiert und koordiniert. Des Weiteren sollen relevante Qualifikationen für das Schlüsselpersonal dargestellt werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 02. 20 %Qualität
Personaleinsatzkonzept zum Schlüsselpersonal
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• Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz und Qualitätsmanagement • Schallemission 15 %Qualität
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz und Qualitätsmanagement
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis (Kopie) über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein. Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bie- ters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landesrechts- vorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft besteht bzw. erforderlich ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis (Kopie) folgender Versicherungen (kumulativ): o einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10.000.000 EUR pro Schadensfall pauschal für Personen- und Sachschäden von mindestens 2.000.000 EUR pauschal für Vermögensschäden. o einer bestehenden, aktuell gültigen Umwelthaftpflichtversicherung inkl. Deckung für Schäden auf Basis des Umweltschadengesetzes mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 EUR pro Schadensfall pauschal für Personen- und Sachschäden. o eine Allriskversicherung für die vom AN eingesetzten Geräte und Maschinen Das Bestehen der obigen Versicherungen ist dem AG nachzuweisen. Der Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Sofern die Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen derzeit nicht besteht bzw. abgeschlossen ist: Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen. Im Falle der Erklärung zum Abschluss im Auftragsfall ist auf Verlangen der Vergabestelle die Erklärung eines Versicherers beizufügen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Der durchschnittliche Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung muss im Durchschnitt pro Jahr folgende Mindestbeträge erreichen: Mindestens 10.000.000 EUR brutto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung und Nachweis über betriebliche Zertifizierungen Eigenerklärung, dass die folgenden betrieblichen Zertifizierungen vorliegen sowie Einreichung der Nachweise/Zertifizierungen (in Kopie): - ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem - ISO14001 Umweltmanagementsystem - SCC-VAZ oder gleichwertiges, anerkanntes Managementsystem für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz - ISO 45001 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung und Nachweis über die technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags: Genehmigung der Bohranlage Die angebotene Bohranlage muss in Nordrhein-Westfalen (Deutschland) genehmigt sein und alle notwendigen Abnahmen, Zulassungen und Zertifizierungen für die Arbeit in Deutschland besitzen. Die Zertifizierungen und Abnahmen werden über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Nachweis durch Eigenerklärung sowie Einreichung solcher Nachweise (in Kopie): - Genehmigung der Bohranlage in Nordrhein-Westfalen - jeweils letzten zwei Prüfungen durch Sachverständigen nach BVOT NRW § 5 i.V.m. Anlage 1 3.1 (vierjährig und halbjährig) zzgl. Information zum Status der Mängelabstellung - jeweils letzten zwei Prüfungen durch Sachverständige nach BVOT NRW § 5 i.V.m. Anlage 1 4.1 (halbjährig) zzgl. Information zum Status der Mängelabstellung - jeweils letzten zwei Prüfungen gemäß ElBergV NRW § 33 ff (oder vergleichbar) durch Sachverständige und Elektro-Aufsichtspersonen- Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument - Explosionsschutzdokument mit Nachweisführung, dass die eingesetzten Anlagen und Betriebsmittel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet sind und den Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU entsprechen - 10-jährige Inspektion für Gerüst und Unterbau nach API RP 4G - 5-jährige Abnahme aller Hebeeinrichtungen nach Din EN ISO 13534 bzw. API RP 8B (Kronenblock, Travelling Block, Hebewerk, Top drive, Totseilanker etc.) - letzte Rezertifizierung der Bohrlochkontrollausrüstung gemäß API 16 AR und der Schließanlage
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit Eigenerklärung, dass die angebotene Bohranlage ab Q1/2027 verfügbar ist
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Erklärung zur Kompatibilität der Bohranlage zum Bohrplatz Der Bohrplatz wurde bereits vollständig genehmigt und erstellt. Es können in dieser Ausschreibung nur Bohranlagen betrachtet/zugelassen werden, welche ohne bauliche und genehmigungsrechtliche Anpassungen/Änderungen vollständig (Ausnahme Fackel) auf den Bohrplatz passen. Auch an dem Bohranlagenfundament können keine Änderungen/Anpassungen vorgenommen werden. Die Bohranlage muss die Lasten innerhalb der Fundamentplatte einleiten. Die Fundamentplatte wurde für eine 250 t Anlage (Ausnahmelast von 300 t) mit Containerunterbau ausgelegt und gebaut. Die Bohranlage darf die maximal zulässigen Lasten der Fundamentplatte und des restlichen Bohrplatzes während Montage, Betrieb und Demontage nicht überschreiten. Nachweis durch Eigenerklärung: Eigenerklärung, dass die angebotene Bohranlage zum existierenden Bohrplatz kompatibel ist und keine baulichen und genehmigungsrechtlichen Anpassungen/Änderungen (Ausnahme Fackel) erforderlich sind
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Unternehmensreferenzen: Vorlage von mindestens vier (4) geeigneten Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte und abgeschlossene Aufträge der in den letzten höchstens zwei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Der Abschluss (Vertragsende) des Referenzprojekts darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Referenzprojekte müssen in einer Gesamtschau darüber hinaus folgende Mindestanforderungen erfüllen: Hinweis: Mindestanforderungen müssen nicht kumulativ in einem Referenzprojekt erfüllt werden; (M.1) bis (M.2) müssen in einer Gesamtschau aller vorgelegten Referenzen erfüllt werden. (M.1): Von den vier (4) einzureichenden Referenzprojekten müssen mindestens zwei (2) der Referenzprojekte Geothermiebohrungen tiefer als 3000 m beinhalten. Zudem muss der Bieter als Auftragnehmer bei dem Referenzauftrag jeweils als Bohrkontraktor tätig gewesen sein. (M.2): Von den vier (4) einzureichenden Referenzprojekten müssen zwei (2) der Referenzprojekte Kohlenwasserstoffbohrungen tiefer als 3000 m beinhalten. Zudem muss der Bieter als Auftragnehmer bei dem Referenzauftrag jeweils als Bohrkontraktor tätig gewesen sein. Hinweis der für alle Referenzprojekte gilt: o Projekte bei denen der Bieter als Generalunternehmer tätig war, werden nicht als Referenzprojekte anerkannt. Referenzprojekte müssen Onshore in Europa durchgeführt worden sein. o Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte sind nicht wertbar. Gewertet werden nur abgeschlossene Referenzprojekte. Der Abschluss des Referenzprojekts darf, gerechnet vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Vorlage von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen über früher erfolgreich ausgeführte abgeschlossene Aufträge mit der angebotenen Bohranlage in den letzten höchstens drei Jahren. Der Abschluss (Vertragsende) des Referenzprojekts darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die Referenzprojekte müssen in einer Gesamtschau darüber hinaus folgende Mindestanforderungen erfüllen: Hinweis: Mindestanforderungen müssen nicht kumulativ in einem Referenzprojekt erfüllt werden; (M.1) bis (M.2) müssen in einer Gesamtschau aller vorgelegten Referenzen erfüllt werden. (M.1): Von den drei (3) einzureichenden Referenzprojekten müssen mindestens zwei (2) Referenzprojekte Geothermiebohrungen tiefer als 3000 m beinhalten. (M.2): Von den drei (3) einzureichenden Referenzprojekten muss mindestens ein (1) Referenzprojekt Kohlenwasserstoffbohrungen tiefer als 3000 m beinhalten. Hinweis der für alle Referenzprojekte gilt: o Referenzprojekte müssen Onshore in Europa durchgeführt worden sein. o Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte sind nicht wertbar. Gewertet werden nur abgeschlossene Referenzprojekte. Der Abschluss des Referenzprojekts darf, gerechnet vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 10 Tage
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- 10.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.06.2026 Im Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung bei Erklärung und Nachweis über die technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags wurden Anpassungen zur angebotenen Bohranlage durchgeführt.
- 18.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 15.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 26 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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