Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Die Planungs- und Bauleitungs Jour Fixe Termine sollen in örtlicher Präsenz in Griesstätt durchgeführt werden.
Gemeinde Griesstätt · Griesstätt · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Gemeinde Griesstätt beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Die Gemeinde Griesstätt mit knapp 3000 Einwohnern verfügt über eine eigene Kläranlage, an der St 2359 gelegen. Die Kläranlage wird von einem privaten Betreiber betrieben und verfügt derzeit über eine Kapazität von jährlich ca. 240.000 m3 Schmutzwasser. Bei Starkregen beträgt der Regenwasseranteil aus der Kanalisation bis zu 70%. Das vorgeschaltete Regenrückhaltebecken hat eine Kapazität von 2.300 m3. Die Kläranlage ist hinsichtlich der Kapazität zu klein, es ist keine aerobe Stabilisierung des Belebtschlammes möglich. Die Kläranlage verfügt derzeit über ein Kombibecken und soll um ein zweites belüftetes, mechanisch-biologisches Belebungs- und Nachklärbecken ertüchtigt und erweitert werden und somit für eine Zielgröße von 4000 Einwohnern ausreichen. Neben dem bestehenden Becken befinden sich zwei Schlammsilos. In diese soll auch das neue Becken den Schlamm einpumpen. Das neue Beckenvolumen soll ca. 780 m^3 (Durchmesser knapp 16 m) betragen, die innere Nachklärung soll mit ca. 11 m Durchmesser vorgesehen werden. Es wird von einer Beckentiefe von ca. 4,5 m ausgegangen. Es ist eine neue Pumpenanlage in einem Schacht erforderlich, zudem ein kleines Techniklager für die Gebläse. Die bestehende Fotovoltaikanlage soll auf dem Dach dieses Gebäudes erweitert werden. Das neue Becken soll in unmittelbarer Nachbarschaft nördlich des bestehenden Beckens errichtet werden. Für den freien Auslauf an einer Zusammenführung beider Becken besteht ein Zwangspunkt hinsichtlich der Höhenlage, das Gelände ist nicht eben. Eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung liegt vor. Für das neue Becken ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Leistung ist als 3D-Planung zu erbringen. Die Kostenverfolgung ist nach den Anforderungen der RZWas zu leisten, auch wenn keine Förderung gewährt werden kann. Die Planungs- und Bauleitungs Jour Fixe Termine sollen in örtlicher Präsenz in Griesstätt durchgeführt werden.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Gemeinde Griesstätt vergibt die Ingenieurbauwerksplanung für die Erweiterung einer Kläranlage.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 10.103 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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