Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird.
In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt.
Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mu-denbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor.
Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen.
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Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln.
1. Ziel der Untersuchung
Zentrale Fragestellung der Studie ist:
Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzba