Technische Gebäudeausrüstung - Gebäudeautomation
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Gebäudeautomation, einschließlich Informationsschwerpunkten, Automationsstationen, Touchpanels und Datenpunkten.
Mainzer Stadtwerke AG · Mainz · Rheinland-Pfalz · Öffentliches Unternehmen
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Kostenlos beobachten →Das hochverfügbare Rechenzentrum ARZ Mainz in der Walter-Hallstein-Straße 20 wurde im Dezember 2010 errichtet und entspricht dem TIER‑3-Standard. Das Rechenzentrum wurde zunächst in Ausbaustufe 1 realisiert, mit einer installierten USV-Leistung von 880 kW und einer Kälteleistung von 1.120 kW. Die geplante Endausbaustufe sieht eine Erweiterung auf 1.750 kW USV-Leistung sowie 2.220 kW Kälteleistung vor. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Los 1 "Elektrotechnische Anlagen" zur Leistungserhöhung auf die Endausbaustufe. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Der Eröffnungstermin wird um 2 Wochen verschoben. Das LV (Dokument 06_LV Erweiterung RZ Elektroversorgung_2026-07-22) wurde aufgrund von Bieterfragen auf den Seiten 4, 53 und 141-143 angepasst.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Erweiterung der elektrotechnischen Anlagen für das Rechenzentrum ARZ Mainz zur Erreichung der Endausbaustufe.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Es wird von einer Regellieferzeit von 52 Kalenderwochen (entspricht 1 Jahr) ab Beauftragung ausgegangen. Angebote mit einer Lieferzeit von mehr als 65 Kalenderwochen (1 Jahr + 3 Monate) werden gemäß § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Lieferzeit wird im Rahmen der Zuschlagswertung als quantitatives Kriterium berücksichtigt. Ausgangspunkt ist die Referenzlieferzeit von 52 Kalenderwochen. • Für jede Kalenderwoche (KW) unterhalb von 52 KW erhält das Angebot einen Wertungs-vorteil in Höhe von 30.000 € (netto). • Für jede Kalenderwoche (KW) oberhalb von 52 KW wird ein Wertungsnachteil in Höhe von 30.000 € (netto) angesetzt. Die monetäre Bewertung erfolgt durch Zu- bzw. Abschlag auf den Angebotspreis im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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