Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) des Landkreises Eichstätt
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Beschreibung
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien X80 und 88 (künftig 280) sowie Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) . Zum Betriebsbeginn (1.12.2025) handelt es sich um folgende Verkehrsdienste: • Linie X80: Schnellbus Eichstätt - Eitensheim Bf - Ingolstadt • Linie 88 (künftig 280): Lippertshofen - Böhmfeld - Hofstetten - Hitzhofen – Eichstätt • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi) Walting, Hitzhofen, Böhmfeld und Eitensheim Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge kann sich die Linie ändern, neue Linien hinzukommen oder di
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr (X80, 88/280) und Rufbusverkehr (VGI-Flexi) im Landkreis Eichstätt.
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verkehrsangebot flexibel anzupassen, was Änderungen an Linien, Fahrplänen und Bedienungsformen einschließen kann.
- Es wird ein ausschließliches Recht für die Erbringung der Verkehrsleistungen erteilt.
- Interessierte Unternehmen sollten sich auf umfangreiche Eignungsnachweise und die Notwendigkeit zur Anpassung an zukünftige Verkehrsbedürfnisse vorbereiten.
Der Landkreis Eichstätt beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr und Rufbusverkehr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
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