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Bad Schussenried- Ausschreibung Bauoberleitung
Stadt Bad Schussenried · Bad Schussenried · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der Auftragnehmer soll die Stadt Bad Schussenried im Rahmen des Ausbauprojektes zum Breitband vertreten. Die Aufgaben des Auftragnehmers umfassen alle für die Sicherstellung der technischen, wirtschaftlichen, qualitativen und terminlichen Realisierung der ausgeschriebenen Fttb- Breitband- und Backhaulinfrastruktur notwendigen Leistungen. Diese sind u.a.: - Bauoberleitung - Örtliche Bauüberwachung - Überwachung Hausanschlussmanagement - Mitwirkung Zustandsfeststellungen - Überwachung technische Dokumentation - Systemische Überwachung der technische Dokumentation
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Bauoberleitung für ein Bauvorhaben in Bad Schussenried.
- Der Ausführungszeitraum ist flexibel und abhängig von weiteren Vergabeverfahren und Fristen.
- Es sind Nachweise über die Eignung und Erfahrung in der Bauoberleitung erforderlich.
- Die genauen Anforderungen an die Eignung werden im Vergabedokument detailliert.
Die Stadt Bad Schussenried schreibt die Bauoberleitung für ein Bauvorhaben aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Teilnahmeformulars "Eignungskriterien und Ausschlussgründe" beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Der Auftraggeber macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam und behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das, gemessen an den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen und nicht in die Verhandlung einzutreten.“
3–3 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 23.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 24.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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