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Landkreis Neumarkt i.d.OPf. - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Neumarkt i.d.OPf. - Teilnahmewettbewerb
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums Neumarkt i.d.OPf..
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen für den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums Neumarkt.
- Gesamtbaukosten für den Erweiterungsbau ca. 48 Mio. EUR brutto, Raumprogrammfläche ca. 5.750 m².
- Anforderungen umfassen Unterrichts-, Werkstatt-, Praxis-, Verwaltungs- und Lehrerbereiche für verschiedene Fachrichtungen.
- Gesucht wird die wirtschaftlichste Lösung unter Berücksichtigung von Lebenszyklusgesichtspunkten und Einsparpotenzialen.
- Teilnahmewettbewerb für die Auswahl geeigneter Bieter zur Erstellung eines abgestimmten Angebots mit Kosten- und Terminsicherheit.
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pauschalfestpreis 40 %Preis
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
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Abwickungskonzept 10 %Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,00 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich Hochbau" und "Planung Gebäude und Innenräume".
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen: (1) Schlüsselfertiges Bauen: Nachweis eines Referenzprojekts über den schlüsselfertigen Neubau (d. h. dass mindestens die Bauleistungen der Kostengruppen 200 bis 500 durch den Bewerber erbracht worden sein müssen) im Bereich "Hochbau (Gebäude)" mit mindestens 6.000 qm BGF und mit einem Bauvolumen (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) von mindestens EUR 25 Mio. brutto. Die Abnahme muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein. (2) Objektplanung: Nachweis eines Referenzprojekts über Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume i.S.v. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für den Neubau einer gewerblichen Berufsschule mit mindestens 6.000 qm BGF. Dieses Projekt muss realisiert worden sein und die Abnahme der Leistungsphase 8 muss vorliegen und darf nicht vor dem 1. Januar 2019 erfolgt sein. Die Referenz ist durch das Planungsbüro, das die Planungsleistungen erbracht hat, und nicht durch einen Totalunternehmer, Projektentwickler o.ä., welcher zwar Vertragspartner des Bauherrn auch für die Planungsleistungen war, diese aber nicht selbst erbracht hat, nachzuweisen. Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die beiden Mindestreferenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" und auch die beiden weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können jeweils durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Fortsetzung zu den Referenzen: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird ausschließlich anhand der Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierbei ist folgendes zu beachten: Je Bewerber werden die Mindestreferenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" sowie max. eine weitere Referenz "Schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" herangezogen. Sofern ein Bieter mehr als jeweils zwei Referenzen "Schlüsselfertiges Bauen" und/oder "Objektplanung Gebäude und Innenräume" einreicht, sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als vier Referenzen (zwei Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" (Mindestreferenz und weitere Referenz) und zwei Referenzen "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" (Mindestreferenz und weitere Referenz) ist nicht erwünscht. Reicht der Bewerber zur Bewertung weitere Referenzen über die Mindestreferenzen hinaus ein, so ist folgendes zu beachten: auch die beiden weiteren Referenzen "schlüsselfertiges Bauen" und "Objektplanung Gebäude und Innenräume" können durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden. - die weitere Referenz "schlüsselfertiges Bauen" muss ebenfalls den Anforderungen an die Mindestreferenz "schlüsselfertiges Bauen" genügen; - die weitere Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" muss den "Neubau einer weiterführenden Schule" (also nicht zwingend den Neubau einer gewerblichen Berufsschule) zum Gegenstand haben. Im Übrigen muss diese weitere Referenz den Anforderungen an die Mindestreferenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" genügen. Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau (Gebäude)" wie folgt bewertet: Kriterium "Auftraggeber" Bauherr war ein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber: 3 Punkte; Bauherr war kein öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber: 0 Punkte. Kriterium "Schulbau" oder sonstige Bildungseinrichtungen Gebäude war ein Schulbau oder eine sonstige öffentliche Bildungseinrichtung: 3 Punkte; Gebäude war kein Schulbau oder keine sonstige öffentliche Bildungseinrichtung: 0 Punkte. Insgesamt können somit für die Referenzen "Schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich "Hochbau Gebäude" maximal 12 Punkte erreicht werden. Dabei wird die Referenz "Objektplanung Gebäude und Innenräume" wie folgt bewertet: Kriterium "Gebäudegröße" Über 12.000 qm BGF: 3 Punkte; Über 10.000 qm bis 12.000 qm BGF: 2 Punkte; Über 8.000 qm bis 10.000 qm BGF: 1 Punkt; 6.000 qm bis 8.000 qm BGF 0: Punkte. Kriterium "Werkstattplanung" Im Rahmen der Planung hat der Architekt mit einem Werkstattplaner zusammengearbeitet: 3 Punkte; Im Rahmen der Planung hat der Architekt nicht mit einem Werkstattplaner zusammengearbeitet: 0 Punkte. Insgesamt können somit für die Referenzen ""Objektplanung Gebäude und Innenräume" maximal 12 Punkte erreicht werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, deren Referenzen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" bei der Bewertung die bessere Bewertung erhalten haben. Für den Fall, dass auch nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach "schlüsselfertiger Bau" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 15.07.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.727 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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