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Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“
Projektträger des Bundesministeriums für Gesundheit für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“ · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 27.07.2026, 14:00 Uhr (noch 9 Tage)
Beschreibung
Der Projektträger prüft initial die fachliche Qualifikation der relevanten IT-Dienstleister anhand definierter Vorgaben und stellt ein nutzerfreundliches Webportal für Förderantragstellende bereit, das auch die berechtigten IT-Dienstleister aufführt. Die fachliche Erfolgskontrolle des Programms erfolgt mittels verpflichtender und regelmäßiger Reifegradmessungen, die auf etablierten Reifegradmodellen aufbauen. Die Teilnahme an diesen Messungen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung, sie werden jährlich sowie zum Projektabschluss durchgeführt. Ergänzend sind regelmäßige Meilensteinberichte (Turnus: 6 Monate) und Meldungen zum Mittelabfluss (Turnus: 6 Monate) vorgesehen. Die Unterstützung des BMG durch den Projektträger bei der im Verantwortungsbereich des BMG durchzuführenden Verwendungsnachweisprüfung gemäß BHO sowie eine umfassende Evaluation des Gesamtprogramms (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) vervollständigen das Controlling- und Erfolgskontrollsystem. Zur Unterstützung einer professionellen und kontinuierlichen Projektförderung ab 2026 schließt das BMG eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen für das Sofortprogramm Cybersicherheit ab. Der Projektträger (PT) übernimmt in enger Abstimmung mit dem BMG die fachlich-inhaltlich eigenverantwortliche Prüfung der Förderanträge, die fachliche Betreuung der Projekte sowie die umfassende Beratung der Antragsteller durch einen zentralen Anlaufpunkt („Cybersicherheitshub“). Dies umfasst insbesondere die tiefgreifende fachliche Prüfung und Vorbewertung der Förderfähigkeit von Einrichtungen und ihrer Anträge (wobei die Letztendscheidung jeder Fördermaßnahme dem BMG obliegt) nach Maßgabe der Förderrichtlinie, die Durchführung von Förderaufrufen, die Verwaltung des Online-Verzeichnisses berechtigter IT-Dienstleister, die Unterstützung des BMG bei der Durchführung der Verwendungsnachweisprüfung sowie die umfassende Unterstützung des BMG beim Controlling und Monitoring des Förderprogramms.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst die Projektträgerleistungen für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“.
- Zu den Kernaufgaben gehören die fachliche Prüfung von Förderanträgen, die Betreuung von Projekten und die Beratung von Antragstellern.
- Wichtige Elemente sind die Durchführung von Reifegradmessungen, Meilenstein- und Mittelabflussberichten.
- Der Projektträger unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit bei der Verwendungsnachweisprüfung und beim Controlling des Programms.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen ab 2026.
Gesucht wird ein Projektträger für das Förderprogramm „Sofortprogramm Cybersicherheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Qualitative Anforderungen an das Unternehmen Für die Auftragsvergabe kommen nur Bieter infrage, die: • mehrjährige einschlägige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Projekt- und Programmförderung haben • einschlägige Erfahrungen im Zuwendungs-, Vergabe- und Haushaltsrecht des Bundes haben • Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems, seiner Akteure und der zugrunde liegenden einschlägigen Gesetze haben · über Expertise im Bereich Cybersicherheit/IT-Sicherheit oder Digitalisierung im Gesundheitswesen verfügen, Nachweis: Vorlage von mindestens zwei Referenzen bisher durchgeführter Projekte ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. • über ein dokumentiertes Informationssicherheitsmanagement verfügen, das nach ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz oder gleichwertigen internationalen Standards zertifiziert ist Nachweis: Vorlage des aktuellen Zertifikats (nicht älter als drei Jahre). • Erfahrung im Bereich IT-Sicherheit/Cybersicherheit oder einschlägige Zertifizierungen (z.B. ISO 27001 Lead Auditor oder vergleichbar) oder Erfahrung in der Begleitung von Förderprogrammen mit IT-Sicherheits- oder Digitalisierungsbezug haben, Nachweis: Vorlage der entsprechenden Zertifizierungen oder von mindestens zwei Referenzen bisher durchgeführter Projekte ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. • Verfügbarkeit von Personal mit den vorgenannten Erfahrungen bzw. Qualifikationen Der Nachweis erfolgt durch Darstellung in der Anlage 09 „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit namentlicher Benennung mindestens drei Personen mit entsprechender Qualifikation und Darlegung der Verfügbarkeit für das Projekt. • rechtliche Kenntnisse zu den Themen EU-Beihilferecht, Zuwendungsrecht des Bundes, Datenschutzrecht haben, • in der Lage sind den Auftrag im angegebenen Zeitraum durchzuführen und termingerecht abzuschließen • im Bedarfsfall und bei EU-weiten Prozessen Unterlagen auch in englischer Sprache zu verfassen und Veranstaltungen in Englisch durchzuführen und zu besuchen. Nachweis: Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Durch Vorlage einer Referenz, die mehrere bzw. alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt, können mehrere der o.g. Sachverhalte nachgewiesen werden. Die aussagefähigen Referenzen (mindestens zwei Referenzen) sind in der Anlage 09 „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit darzustellen und müssen die dort geforderten Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).Teilt das BMG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMG. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 27.07.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 22.07.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev
- Frist 13.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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