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Massenpersonalisierung von fahrCards (EFS)
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Berlin
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Die BVG hat derzeit rd. 1,2 Mio. Abonnenten. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Kunden im Laufe des Vertragszeitraumes (bis 31.12.2030) auf 1,7 Mio. Abonnenten ansteigen kann. Die Anzahl der täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich zu personalisierenden EFS (zzgl. Lettershop) ist stark schwankend und nicht prognostizierbar. Die BVG arbeitet ersatzweise mit einer fiktiven maximalen Jahresgesamtmenge von 600.000 Stück, aufgeteilt in ca. 350.000 unpersönliche und ca. 250.000 persönliche EFS. Es wird aktuell mit durchschnittlich 5.000 bis 10.000 EFS pro Woche geplant. - Der AN muss für die Übertragung der Produktions- und Versanddaten die BVG-seitig vorgegebene Standardschnittstelle (VDV-KA) anwenden. Eine detaillierte Datenbeschreibung wird nach Zuschlagserteilung mit dem zukünftigen Auftragnehmer abgestimmt. - Die Lagerhaltung beim AN ist revisionssicher vorzuhalten. Die Anzahl der beim AN vorliegenden EFS muss mit dem SAP PT-Lager des AN jederzeit abgleichbar sein und prüffähig übereinstimmen. Eine Inventur gem. § 238 ff (HGB) durch MA der BVG vor Ort des AN ist zu gewährleisten. Der AG wird den AN 2 Arbeitstage zuvor über sein Vorhaben diesbezüglich informieren. - Die Applikation des EFS hat eine maximale "Beschreibbarkeit" von fünf Jahren. Durchschnittlich erfolgt der Austausch nach 4,5 Jahren. Die optische Bedruckung muss garantiert fünf Jahre abriebfest sein. Hierzu ist eine Haltbarkeits-Spezifikation gem. Nutzermedienspezifikation der VDV E Ticket GmbH & Co. KG, in der jeweils gültigen Version, beizubringen. - Die Zurverfügungstellung der Daten erfolgt per SFTP und kann täglich erfolgen. Die fertigen Briefe sind dem Zustelldienstleister am folgenden AT zu übergeben. - Für personengebundene EFS ist die optische Bedruckung mit einem Bild (410 x 530 px) und Vor+Nachname-Bedruckung auf den vorgegebenen Flächen erforderlich. Der Aufdruck hat hochauflösend und in hoher Farbqualität (optisch einwandfrei) zu erfolgen. - Neben der Bedruckung des Chips, gg
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Massenpersonalisierung und der Versand von rund 1,2 Mio. fahrCards (EFS) mit Option auf bis zu 1,7 Mio. Kunden bis 2030.
- Anforderungen umfassen die VDV-KA Schnittstelle, revisionssichere Lagerhaltung und eine optische Bedruckung der EFS mit einer garantierten Abriebfestigkeit von fünf Jahren.
- Die Leistung beinhaltet die Erstellung persönlicher Anschreiben, die Zusammenführung mit dem EFS, Kuvertierung und Versandvorbereitung.
- Der Vertrag läuft zunächst vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 mit zwei Verlängerungsoptionen um je 24 Monate.
Gesucht wird ein Dienstleister für die Massenpersonalisierung und den Versand von fahrCards (EFS) für die BVG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 24.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 26.08.2024 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 127 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PAV Card GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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