Verfahren aktualisiert 27.07.2026 Der Konzessionsgeber hat die Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien nochmals überprüft. Im Ergebnis wurde entschieden… Details
Offenes Verfahren IT & Digitalisierung Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

NGA-Breitbandausbau-Spangenberg

Gigabitausbau in der Stadt Spangenberg · Spangenberg · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebote bis 16.09.2026, 10:00 Uhr (noch 43 Tage)

Beschreibung

Der Beschaffungsgegenstand betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird hier unterschritten. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden danach die Vorschriften des Kartell-vergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Konzessionsgeber führt jedoch ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze in Anlehnung an ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 KonzVgV, 17 VgV durch. Da es eine entsprechende Verfahrensart auf dem Vergabeportal nicht gibt, wurde hilfsweise als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt. Es wird aber ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien

    Der Konzessionsgeber hat die Ausschreibungsunterlagen im Hinblick auf die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien nochmals überprüft. Im Ergebnis wurde entschieden, das bisherige Zuschlagskriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadtgebiet" nicht weiter als wertungsrelevantes Zuschlagskriterium auszugestalten. Hintergrund ist, dass die Förderbestimmungen auf eine wirtschaftliche und sachgerechte Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen im Rahmen der Gesamtplanung abzielen. Maßgeblich ist dabei nicht allein der Umfang der vorgesehenen Mitnutzung, sondern insbesondere, ob vorhandene Infrastrukturen dort berücksichtigt werden, wo dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dieser Gesichtspunkt wird künftig durch ein mit dem Angebot einzureichendes Konzept zur Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen abgebildet. Das Konzept dient der Erläuterung und Plausibilisierung der Netzplanung sowie der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und ermöglicht zugleich die Nachvollziehbarkeit der zugrunde gelegten Ausbauentscheidung. Die Zuschlagskriterien werden daher wie folgt angepasst: Wirtschaftlichkeitslücke: 75 % (75 Punkte) Ausbau- und Mittelabflussplanung: 20 % (20 Punkte) Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 5 % (5 Punkte) Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst und in aktualisierter Fassung auf der Vergabeplattform bereitgestellt. Da die Änderung Auswirkungen auf die Angebotsbearbeitung haben kann, wird die Angebotsfrist bis zum 16.09.2026, (10:00 Uhr) verlängert. Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich die geänderten Vergabeunterlagen maßgeblich. Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Konzession für den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten in Spangenberg.
  • Das Verfahren ist als offene Ausschreibung deklariert, wird aber als einstufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt.
  • Es handelt sich um eine Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, bei der die EU-Schwellenwerte unterschritten werden.
  • Bieter müssen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen und Vergabegrundsätze beachten.

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und die Bereitstellung breitbandiger Telekommunikationsdienste in Spangenberg.

Das Verfahren orientiert sich an einem einstufigen Verhandlungsverfahren, obwohl als Vergabeart eine offene Ausschreibung gewählt wurde. Die EU-Schwellenwerte werden unterschritten, und es handelt sich um eine Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„In dem vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formblätter vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der/werden die zukünftige(n) Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · NGA-Breitbandausbau-Spangenberg
  • Wirtschaftlichkeitslücke 60 %
    Preis

    Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 60 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Das Angebot mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,0 Punkte weniger in der Bewertung.

  • Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadtgebiet 20 %
    Qualität

    Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen im Stadt-gebiet" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Trassenlänge der vom Bieter vorgesehenen Mitnutzung vor-handener, nutzbarerer Infrastrukturen, welche der Bieter i.R.d. Ausbaus des Netzes berücksichtigen wird und in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt F.1) angegeben hat. Mögliche nutzbare Infrastrukturen im Stadtgebiet können u.a. von der ehemaligen Breitband Nordhessen GmbH stammen. Mittlerweile ist die Infrastruktur im Eigentum der Kasseler Verkehrs- und Ver-sorgungs-GmbH (KVV). Der Betrieb und die Verwaltung des Netzes erfolgen durch die Netcom Kassel. Entsprechende Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil B). Die Punkteberechnung erfolgt je Trassenlänge der Mitnutzung in km im Wege des Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der längsten Mitnutzung in km innerhalb des Stadtgebietes die maxi-male Punktzahl.

  • Ausbau- und Mittelabflussplanung 15 %
    Qualität

    Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Ausbau- und Mittelabflussplanung" maximal 15 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität und Plausibilität der vom Bieter eingereichten Aus-bau- und Mittelabflussplanung. Dabei erfolgt die Wertung insbesondere anhand folgender Kriterien: ? quartalsgenaue Darstellung der wesentlichen Ausbau- und Projektmeilensteine; ? Darstellung der vorgesehenen Mittelabrufe und Konzept zur Einhaltung der vom Land Hessen vorgesehenen "Jahresscheiben" (vgl. Teil D.2); ? Darstellung etwaiger projektrelevanter Risiken sowie vorgesehener Gegensteuerungsmaß-nahmen. ? Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme des gigabitfähigen Hochleistungsnetzes in Kalenderwochen ab Inkrafttreten des Zuwendungsvertrages (vgl. § 18.1) bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabitnetztes (einzutragen in Formblatt: F.1). Die Punktevergabe erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix: 15 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist in besonderer Weise nachvollziehbar, realistisch und mit den Fördervorgaben vereinbar. Die Planung weist keine erkennbaren Schwächen auf. 12 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nachvollziehbar und weitgehend plausibel. Die Planung weist lediglich geringfügige Schwächen auf. 9 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist insgesamt plausibel, weist jedoch einzelne Schwächen oder Risiken auf. 6 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erkennbare Schwächen auf. Die Realisierbarkeit erscheint teilwiese eingeschränkt. 3 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung weist erhebliche Schwächen auf. Die Einhaltung der Projektziele erscheint nur eingeschränkt gewährleistet. 0 Punkte: Die Ausbau- und Mittelabflussplanung ist nicht nachvollziehbar oder lässt eine ordnungsgemäße Projektumsetzung nicht erwarten.

  • Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden 5 %
    Qualität

    Der Konzessionsgeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister; - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung bzw. den Abschluss dieser vor Zuschlagserteilung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen; - Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. - Eigenerklärung des Bieters, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. - Der Bieter hat mit seinem Angebot die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.6) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. § 6 TKG a.F; - Benennung von mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unter "Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren" wurde die Vergabekammer des Landes Hessen als Überprüfungsstelle benannt, welche grundsätzlich jedoch nicht zuständig ist. In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 43 Tage

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.008 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 490.149 €
Oberes Quartil 2.396.632 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

Stammdaten
Angebotsfrist 16.09.2026, 10:00 Uhr (noch 43 Tage)
Vergabenummer 2026-07-1A-Spangenberg
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Gigabitausbau in der Stadt Spangenberg
Standort Spangenberg, Hessen
Veröffentlicht 08.07.2026
CPV-Codes (4) 72000000 · IT-Dienstleistungen
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
(Was ist das?)
Erfüllungsort Spangenberg
Laufzeit 84 Monate
Bindefrist (?) 6 Monate
Frist für Rückfragen 13.08.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 61.276 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.619 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gigabitausbau in der Stadt Spangenberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Gigabitausbau in der Stadt Spangenberg · Spangenberg