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Projektsteuerungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProjektsteuerungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen🏆 Höcker Project Managers GmbH · Bochum
- Höcker Project Managers GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für zwei Rettungswachen in Hagen.
- Leistungsbild orientiert sich am AHO Heft 9, Projektmanagement in den Stufen I bis V.
- Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters und verbindliche Benennung sind erforderlich.
- Zuschlagskriterium ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Stufenweise Beauftragung von der Projektvorbereitung bis zur Ausführung und ggf. Projektabschluss.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 200 - 700) wie folgt geschätzt: Rettungswache (Gasstraße 6-8, 58119 Hagen): ca. 3.5 Mio. EUR (netto) Rettungswache (Am Obergraben 20, 58091 Hagen): ca. 3.1 Mio. EUR (netto) Die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen orientieren sich jeweils am Leistungsbild des Heft 9 AHO "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft" (Stand: März 2020); Projektstufen I bis V. Eine angemessene Vor-Ort-Präsenz des jeweils vorgesehenen Projektleiters ist vorzusehen. Zudem sind im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) der/die Projektleiter/-in und sein/-e Stellvertreter/- in verbindlich zu benennen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen: Stufe 1: - Projektvorbereitung (inkl. Grundlagenermittlung) - Planung (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) - anteilig Stufe 2: - Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe) - Ausführung (Objektüberwachung) - Ggf. Projektabschluss (Objektbetreuung und Dokumentation) Die Stadt Hagen beabsichtigt den Vertrag mit dem Bieter zu schließen, der aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV).
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📅 Laufzeit endet am 31.05.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium 1: "Preis" 90 Pkt.Preis
Die Wertung des Preises (Unterkriterium 1 und 2) erfolgt durch Umrechnung in ein Punktesys- tem mit maximal 90 bzw. 20 Punkte. Der niedrigste Gesamtpreis erhält 90 bzw. 20 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der höheren Wertungspreise wird der niedrigste Wertungspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multi- pliziert und das Ergebnis durch die jeweiligen höheren Wertungspreise der Angebote der ande- ren Bieter dividiert. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben. Es gelten die kaufmännischen Rundungsregeln.
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Zuschlagskriterien 3 und 4 8 Pkt.Qualität
In den Zuschlagskriterien 3 und 4 (Interne Projektorganisation/Projektteam und Erläuterung der Umsetzung der Projektsteuerungsleistungen) erfolgt jeweils ein Vergleich der schriftlichen Angebote und der inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch (inkl. mündliche Erläu- terungen im Rahmen der Präsentation). Hierbei werden die schriftlichen Angebote bzw. die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch jeweils folgenden Gruppen zugeteilt: Gruppe A: Die Erläuterungen sind vollständig und ohne Einschränkungen nachvollziehbar und plausibel 4 Punkte Gruppe B: Die Erläuterungen sind trotz Einschränkungen noch im Wesentlichen nachvollziehbar 2 Punkte Gruppe C: Die Erläuterungen weisen wesentliche Lücken auf und sind nicht oder nur mit deutlichen Einschränkungen nachvollziehbar 1 Punkt Nachteilig werden Erläuterungen insbesondere gewertet, wenn - wesentliche Probleme/Aufgaben nicht erkannt werden, - die jeweilige Vorgehensweise/Methode/Konzeption nicht klar beschrieben wird, - die dargestellte Vorgehensweise/Methode/Konzeption nicht geeignet erscheint, die gestellten Projektziele zu erreichen, Mehrere Bieter können jeweils dieselbe Punktzahl erhalten. Sind alle schriftlichen Angebote bzw. die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch in einem Zuschlagskriterium qualitativ gleichwertig, erhalten alle Bieter in dem jeweiligen Zuschlagskriterium vier Punkte. In den Zuschlagskriterien 3 und 4 können somit für die schriftlichen Angebote max. 4 Punkte sowie für die inhaltlichen Erläuterungen im Verhandlungsgespräch ebenfalls max. 4 Punkteerreicht werden. In den Zuschlagskriterium 3 und 4 können somit insgesamt maximal 16 Punkte erreicht werden.
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Zuschlagskriterium 2: "Präsentation" 4 Pkt.Qualität
ür das Zuschlagskriterium 2 (Präsentation des Angebots im Verhandlungsgespräch) erfolgt die Bewertung wie folgt: Gruppe A "Im Vergleich zu den Mitbewerbern Vorteile": 4 Punkte Gruppe B "Im Vergleich zu den Mitbewerbern qualitativer Durchschnitt": 2 Punkte Gruppe C "Im Vergleich zu den Mitbewerbern Nachteile": 0 Punkte Bei der Bewertung der Präsentation werden u. a. folgende Punkte berücksichtigt: - Verständlichkeit des Vortrags, - Fähigkeit zur einfachen Darstellung komplexer Sachverhalte, - Bezug auf die vorgegebene Struktur (Zuschlagskriterien, vgl. Pkt. 4.2 und 4.3), - Einhaltung der Zeitvorgabe, - Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit verwendeter Präsentationsfolien. Mehrere Bieter können dieselbe Punktzahl erhalten. Ist die Präsentation bei allen Bietern qualitativ gleichwertig, erhalten alle Bieter bei diesem Zuschlagskriterium 4 Punkte. Die erreichte Punktzahl (max. 4 Punkte) wird mit dem Faktor 2 multipliziert, so dass beim Zuschlagskriterium 2 max. 8 Punkte erzielt werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Höcker Project Managers GmbHZuschlagswert 168.000 €1 Veröffentlichung
- 28.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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