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Quartiersarchitekt/-in im Stadterneuerungsgebiet Innenstadt
Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt · Witten · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Im Stadterneuerungsgebiet Innenstadt (Gebiet der Städtebauförderung im Programm Lebendige Zentren) soll durch die Beauftragung einer Quartiersarchitektin / eines Quartiersarchitekten die fachliche Begleitung und Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms (HuF) sowie eine Impulsberatung von Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümerinnen erfolgen. Ziel ist es, die Gruppe der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Immobilienmarktakteure (Hausverwaltungen, Makler, Mieterverein etc.) in den Prozess der Innenstadterneuerung einzubinden. Dazu soll insbesondere das HuF genutzt werden, um mit der Zielgruppe in den Austausch zu kommen. Ziel ist es, eine Erneuerung des privaten Immobilienbestandes zu erreichen. Neben einer fachlichen Beratung bei der Planung und Antragsabwicklung zum HuF sollen Informationen zu weiteren Förderangeboten (z. B. der KfW) und aktuellen relevanten Entwicklungen (z. B. Wärmeplanung) vermittelt werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang umfasst fachliche Begleitung des Hof- und Fassadenprogramms sowie Impulsberatung für Immobilieneigentümer.
- Ziel ist die Einbindung von Eigentümern und Marktakteuren in die Innenstadterneuerung und die Erneuerung des privaten Immobilienbestandes.
- Beratung beinhaltet Planung, Antragsabwicklung, Informationen zu Förderangeboten (z.B. KfW) und Wärmeplanung.
- Verfahrensart ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf (neg-w-call).
Gesucht wird eine Quartiersarchitektin / ein Quartiersarchitekt zur fachlichen Begleitung und Umsetzung eines Hof- und Fassadenprogramms sowie zur Impulsberatung von Immobilieneigentümern im Stadterneuerungsgebiet Innenstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Zur Beurteilung der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung ist ein Kammernachweis "Architekt/in" einzureichen. Dies betrifft die Person/en, die die Leistung zukünftig erbringen soll/en. Näheres siehe Teilnahmeantrag
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Zur Beurteilung der Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung ist ein Kammernachweis "Architekt/in" einzureichen. Dies betrifft die Person/en, die die Leistung zukünftig erbringen soll/en. Näheres siehe Teilnahmeantrag
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Näheres siehe Teilnahmeantrag
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausstattung - Ausreichende technische Ausstattung: Zugriff des Bieters auf einschlägige und aktuelle Textverarbeitungs-, Grafik- und CAD-Programme, die eine Leistungserbringung entsprechend der Beschaffungsbeschreibung ermöglichen und einen hinreichend verlustfreien Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewährleisten
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Beigefügt werden soll ein Profil des Bewerbers mit Angaben zur ausreichenden technischen Ausstattung: Zugriff des Bieters auf einschlägige und aktuelle Textverarbeitungs-, Grafik- und CAD-Programme, die eine Leistungserbringung entsprechend der Beschaffungsbeschreibung ermöglichen und einen hinreichend verlustfreien Datenaustausch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewährleisten. Näheres siehe Teilnahmeantrag
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Qualitätsmanagement
Personelle Absicherung - Der Bewerber hat nachzuweisen bzw. zu erklären, dass für den Fall der krankheitsbedingten Abwesenheit und sonstige Ausfallzeiten der Quartiersarchitektin / des Quartiersarchitekten eine angemessene Vertretung sichergestellt werden kann. Der Nachweis kann u. a. durch die Darlegung von Vertretungsreglungen / -konzepten erbracht werden.
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Qualitätsmanagement
Schriftliche Unternehmensdarstellung und -identität (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Adresse, Kontaktperson, zuständige Niederlassung im Auftragsfall, Rechtsform und Gesellschafterverhältnisse Näheres siehe Teilnahmeantrag
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Fachkunde- Referenz 1 - Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit / Eignung sind zwei Referenzen aus den letzten zehn Jahren vorzulegen, die nach Möglichkeit vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung sind. Die Referenzen sind mit folgenden Angaben näher zu beschreiben. Kurzbeschreibungen der Referenzen sind als Anlage beizufügen. - Bezeichnung der Referenz - Ort und Tätigkeitsraum (Innenstadt, Stadtteilzentrum, Nebenzentrum, Sonstige) - Projektbeschreibung - Aufgabenbereich, erbrachte Leistungen - Projektleiter/in, Projektmitarbeiter/innen - Zeitraum der Leistungserbringung - Honorarvolumen - Name und Anschrift des Auftraggebers (öffentlich oder privat) Es steht dem Bewerber frei, auch eine größere Anzahl an Referenzen einzureichen. Bei der Bewertung der Eignungskriterien werden dagegen nur die zwei Referenzen berücksichtigt, die als Referenzen 1 - 2 eingereicht wurden. Werden keine wertbaren Referenzen eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Fachkunde - Referenz 2 - Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit / Eignung sind zwei Referenzen aus den letzten zehn Jahren vorzulegen, die nach Möglichkeit vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung sind. Die Referenzen sind mit folgenden Angaben näher zu beschreiben. Kurzbeschreibungen der Referenzen sind als Anlage beizufügen. - Bezeichnung der Referenz - Ort und Tätigkeitsraum (Innenstadt, Stadtteilzentrum, Nebenzentrum, Sonstige) - Projektbeschreibung - Aufgabenbereich, erbrachte Leistungen - Projektleiter/in, Projektmitarbeiter/innen - Zeitraum der Leistungserbringung - Honorarvolumen - Name und Anschrift des Auftraggebers (öffentlich oder privat) Es steht dem Bewerber frei, auch eine größere Anzahl an Referenzen einzureichen. Bei der Bewertung der Eignungskriterien werden dagegen nur die zwei Referenzen berücksichtigt, die als Referenzen 1 - 2 eingereicht wurden. Werden keine wertbaren Referenzen eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht zum weiteren Verfahren zugelassen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit / Eignung sind zwei Referenzen vorzulegen, die nach Möglichkeit vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung sind. Davon sind zwei geeignete Projekte aus den letzten zehn Jahren näher zu beschreiben mit - Bezeichnung der Referenz - Ort (Innenstadt, Stadtteilzentrum, Nebenzentrum, Sonstige) - Projektbeschreibung - Aufgabenbereich, erbrachte Leistungen - Projektleiter, Projektmitarbeiter/innen - Zeitraum der Leistungserbringung - Honorarvolumen - Name und Anschrift des Auftraggebers (öffentlich oder privat Näheres siehe Teilnahmeantrag
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Durchschnittliche Personalstärke
berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Personelle Absicherung: Der Bewerber hat nachzuweisen bzw. zu erklären, dass für den Fall der krankheitsbedingten Abwesenheit und sonstige Ausfallzeiten der Quartiersarchitektin / des Quartiersarchitekten eine angemessene Vertretung sichergestellt werden kann. Der Nachweis kann u. a. durch die Darlegung von Vertretungsreglungen / -konzepten erbracht werden. Näheres siehe Teilnahmeantrag
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 16.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 12.08.2025 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.443 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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