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Planungsleistungen Wärmenetz Feuerbach
Vergabe-Ergebnis
Ringhofer & Partner GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Wärmenetz in Stuttgart-Feuerbach mit erneuerbaren Energien.
- Das Projekt umfasst die Versorgung mit Wärme aus Holz- und Biogas-Kesseln sowie potenziell Luftwärme.
- Die Realisierung des Projekts ist an die Bewilligung eines Förderantrags gebunden.
- Bieter müssen Erfahrung in der Planung von Energieversorgungsnetzen nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Projekt "Wärmenetz Feuerbach" soll den Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach mit erneuerbarer Wärme versorgen. Das Versorgungsgebiet im Projekt "Wärmenetz Feuerbach" ist in der kommunalen Wärmeplanung als Wärmenetzeignungsgebiet - in vertiefter Untersuchung ausgewiesen. Das Gebiet umfasst einen Wärmebedarf von ca. 31,2 GWh/a bei einer Anschlussquote von 100%. Im Projekt soll vorrangig ein Holzfeuerungskessel zum Einsatz kommen. Zur Spitzenlastabdeckung und Redundanz soll dabei über einen Biogas-Kessel erfolgen. Daneben kommt auch die Nutzung der lokal vorhandenen erneuerbaren Quellen Luft in Betracht. Der Förderantrag für BEW-Modul 1 - Teil 2 wurde am 17.02.2026 gestellt. Die Bewilligung der Förderung ist Voraussetzung für die Realisierung des Projekts "Wärmenetz Feuerbach". Das Vergabeverfahren dient dazu, die dafür erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen zu vergeben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge wurde auf 20.04.2026 / 10:00 Uhr verlängert
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 01.01.2035
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 2 35 %Qualität
Personalkonzept
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Preis 35 %
Honorar
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Konzept 1 30 %Qualität
Darstellung der Herangehensweise/Projektumsetzung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 101 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ringhofer & Partner GmbH1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.674 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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